Fahrtzeit zur Dienstbesprechung

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Von wo aus fährst du los?

Wenn du von Zuhause los fährst und dort nach der Sitzung wieder hin fährst, dann ist es keine Arbeitszeit.

Wenn du vorher bei der Arbeit am Arbeitsort warst, von dort dann zur Besprechung zum Sitz des Arbeitgebers, dann nach Hause, dann würde ich behaupten (ohne Gewähr) dass die Anfahrt Arbeitszeit ist, aber die Heimfahrt nicht.

Grundsätzlich ist zunächst jeder AN für An- und Abfahrt zur Arbeit selber verantwortlich.

Manche Leute wohnen ein paar 100 km von der Arbeit entfernt, was dazu führt, dass sie nur am WE nach Hause können. Selbst da, wenn die Fahrzeit mehrere Stunden beträgt, ist der AN ebenfalls selber dafür verantwortlich.

Ausnahme wäre höchstens, wenn man seine Arbeit an einem Ort beginnt und während der Arbeitszeit zu einem anderen Einsatzort fahren muss. Dann ist das keine Freizeit sondern bezahlte Arbeitszeit.

Nessy1977 
Fragesteller
 08.11.2014, 12:18

Für die Anfahrt an meinen Arbeitsort ist mir das schon bewusst jedoch geht es hier um eine einberufene Dienstbesprechung welche eine lange Fahrtzeit nach sich zieht . Ich habe nachgelesen und in einem recht schwammigen Gesetzestextes herausgefunden das wenn mann selber am steuer sitzt dieses auch gelten kann oder soll da ich ja ab dem Moment selber gefordert bin. Die aussagen hierzu gehen weit auseinander und bevor ich einen Anwalt hinzuziehe könnte mir ja hier evtl wer helfen. Andere Kollegen aus einer anderen Firma bekommen in diesem Fall auch Hin und Rückreise als Arbeitszeit berechnet.

Als Arbeitszeit kann das nicht angerechnet werden, auch wenn es 2 h dauert dorthin zu kommen. Da es eine einberufene Dienstbesprechung ist, wo Anwesenheitspflicht besteht, kannst du nur Spesen bekommen, für die gesamte Zeit (Fahrtzeit + Zeit Dienstbesprechung).