Fahrtenbuch für Pendlerpauschale notwendig?

3 Antworten

Muss ich um die Pendlerpauschale zu bekommen ein Fahrtenbuch führen?

Nein - Du brauchst einen Wohnsitz, eine regelmässige Arbeitsstätte und eine Anzahl von Tagen, die Du gearbeitet hast.

Falls die Anzahl stark von der Norm (225 Arbeitstage im Jahr) abweicht, kann es sein, dass das Finanzamt dafür einen Nachweis sehen will.

Wie verhält sich das wenn man wechselnde Einsatzorte hat?

Dann sollte man sich vorher steuerlich beraten lassen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater), denn dafür gibt es nicht 30 Cent pro Entfernungs-, sondern pro gefahrenen Kilometer. Aber nur, wenn man auch wirklich mit dem eigenen Auto gefahren ist, während man die Entfernungspauschale auch als Mitfahrer in voller Höhe bekommt.

Eventuell ist einer der "wechselnde Einsatzorte" auch regelmässige Arbeiststelle, deshalb die Empfehlung, Beratung in Anspruch zu nehmen. Die kostet weniger als eine falsch ausgefüllte Steuererklärung.

Fahrweg vom AG bestätigen lassen !

janPhone 
Fragesteller
 09.09.2013, 14:55

das reicht dann aus? und wenn mein einsatzort oft wechselt im jahr? und dadurch sich auch die km oft ändern?

Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann man die gefahrenen Kilometer hin und zurück bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet für dich 30x2 = 60 x 0,30 x 220 Tage (können auch mehr oder weniger sein) 3.960,00 Euro. Dieser Betrag kann eingetragen werden.

Solltest du dadurch, dass du eine längere Fahrtstrecke hast (Einsatzwechseltätigkeit) über 4.800 Euro im Jahr kommen, dann wäre es zu empfehlen durch Reparaturrechnung oder TÜV Belegen,auf denen der km-Stand eingetragen ist, nachzuweisen, dass du die Strecke selbst gefahren bist.