Ist die fahrt zur Kita steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Die Fahrt zur Kita steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit. Damit gehören die Kosten zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung, die grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Dies hat nichts damit zu tun, dass diese Fahrten angeblich immer auf dem Weg zur Arbeit durchgeführt werden würden. Genau so wenig ist der morgendliche Umweg zum Bäcker steuerlich begünstigt.

Das Finanzamt weiß das Die Kita auf dem Arbeitsweg gemacht werden Kann, und damit ist das Erledigt.

Alle Aufwendungen für Kinder sind mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten.

Ausgenommen hiervon sind lediglich Kinderbetreuungskosten, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, aber nie die Fahrtkosten.