Fahrschule Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung (Recht §)
Hey Leute
vor etwas über zwei Jahren habe ich meine theoretische Prüfung abgelegt und die praktische jedoch nicht bestanden. Dabei ist zu ergänzen, dass ich bereits über 50 Fahrstunden hatte. Nun habe ich mich heute bei einer neuen Fahrschule angemeldet und die wollten natürlich wissen, ob ich schon Mal gefahren bin. Ich habe ihnen erklärt, dass ich schon Mal durch die praktische Prüfung gerasselt bin aber die theoretische bereits bestanden habe.
Die neue Fahrschule meinte, dass ich mir die theoretische Prüfung "anerkennen" lassen könnte, auch wenn schon mehr als zwei Jahre vorrüber sind; jedoch nicht zu 100% Sie würden 50% anrechnen.Zu 50% der theoretischen Stunden müsste ich dann jedoch noch hin.
Mir geht es nur darum, dass ich nicht wieder 14 Stunden im theoretischen Unterricht "verschwende", denn das habe ich wirklich gut drauf.
Die alte Fahrschule weigert sich jedoch, mir einen Ausbildungsnachweis (theor. Prüf.) auszudrucken.
Habe ich irgendwelche Rechte, auf denen ich beharren kann? Also dass sie mir die Bescheinigung noch Mal ausdrucken?
Mfg Hendrik
(p.S.: es handelt sich in diesem Beispiel nicht um mich)
2 Antworten
Prüfungen sind 1 Jahr gültig .. Stunden 2 Jahre. Wenn die Stunden über 2 Jahre her sind, braucht die Fahrschule Dir keine Bescheinigung ausstellen ... wozu auch!? Die Stunden müssen halt neu gemacht werden .. so sieht es das Gesetz vor. Wenn die andere Fahrschule Dir da entgegenkommen will.. freu Dich, rechtens ist das eigentlich nicht. ;)
Deine Prüfung hat ja der TÜV abgenommen. Frag doch mal da nach.
Die Bescheinigung ist ungültig und wird auch nicht mehr ausgehändigt. Der Tüv hat eine Aufbewahrungspflicht .. ich meine 10 Jahre.