Fahrradsturz unter leichtem Alkoholeinfluss

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Hmm… da schwanken die Antworten aber etwas. Gibt es hierzu eine neuere Rechtsprechung? Ich habe unter anderem diesen Kommentar eines Rechtsanwaltes zu einem ähnlichen Fall gefunden. Dieser Kommentar ist allerdings aus dem Jahre 2008 und ich bin nicht sicher, ob dieser noch gilt.

"Zwar gilt grundsätzlich folgendes: Fährt man alkoholisiert Rad, kann das auch Folgen für die Haftung haben: Hat sich ein Unfall unter Umständen ereignet, die ein nüchterner Radfahrer hätte meistern können, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für die relative Fahruntüchtigkeit und für deren Ursächlichkeit für den Unfall.

In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass seit langem die Rechtsprechung für das Fahren mit führerscheinfreien Mofas wie auch mit Fahrrädern Grenzwerte für die absolute Fahruntüchtigkeit festgelegt hat (z.B.: 1,6-1,7 Promille).

Eine Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit besteht bei einem verunglückten Radfahrer auch erst ab einer BAK von 1,6 Promille. Des weiteren gilt für den Führerschein folgendes: Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird."

Droitteur  24.10.2014, 12:15

Weiß nicht, ob du die Antwort von clemensw bei Verfassen dieser Antwort schon vorgefunden hattest - die 1,6 Promille sind im Rahmen des genannten Pargraphen die "absolute Fahruntüchtigkeit". Bewusst hat clemensw die Ausfallerscheinungen hervorgehoben: Bei Werten unter 1,6 Promille - und dann aber hinzutretenden Ausfallerscheinungen, hier der Unfall - kommt immer noch die "relative Fahruntüchtigkeit" in Betracht mit demselben Ergebnis: Strafbarkeit nach § 316 StGB.

Es wird vermutlich nur versucht jemanden zu finden, der für die Einsatzkosten der Rettungskräfte aufkommt. Und da das durch den Alkoholismus fahrlässig selbst verschuldet war, muss sie wohl für die Kosten geradestehen. Du kannst doch genau das sagen, was Du schon einmal gesagt hast - nämlich, dass Du nur den Sturz gesehen hast. Es wird nichts tragisches passieren!

Die eventuelle Konsequenz kann der Entzug des Führerscheins sein, falls sie einen hat.

Die einzigen Konsequenz KÖNNTE sein das sie den Führerschein entzogen bekommt wenn sie einen hat! Denn auch wenn man mit 1,5 Promille Fahrrad fährt gibt es einen Führerscheinentzug!

es ist auch verboten, alkoholsiert auf dem Fahrrad zu fahren, man muß mit Konsequenzen rechnen. hat er ein Auto, wennn ja, wenn es dumm läuft, ist er seine pappe los