Fahrradfahrerschutzstreifen und Rechtsabbieger

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Interessant, das Thema Radwege/Fahrradschutzstreifen begegnet mir derzeit immer wieder. Darum habe ich mich mit der Materie auch etwas vertraut gemacht.

Du verhälst dich auf jeden Fall schonmal vernünftig. Dafür mein Lob. Leider gibt es einige Radfahrer, die ihre Rechte sehr militant durchsetzen wollen und auf die Vernunft pfeifen.

Für die Fahrradschutzstreifen gibt es ein paar Regeln, die für Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Städte gelten:

  • Ein Fahrradschutzstreifen muß mindestens 1,50m breit sein (Bauvorschriften), Schmalere Fahrradschutzstreifen sind rechtswidrig. Sollte man auf zu schmalen Streifen akut gefährdet sein, kann man sogar erfolgreich klagen ;-)
  • Fahrradschutzstreifen dürfen, genau wie Radwege, ausschließlich von Fahrrädern benutzt werden. Autos, LKWs, Busse, Motorräder, Motorroller, Fußgänger, etc. haben dort nichts zu suchen.
  • Im Gegensatz zu Radwegen dürfen Fahrradschutzstreifen nicht für die linksseitige Benutzung freigegeben werden.
  • Kraftfahrzeuge dürfen den Fahrradschutzstreifen nur kurzzeitig benutzen. Und auch nur dann, wenn die Verkehrssituation es erfordert. Generell dürfen in der Situation Fahrradfahrer weder behindert, noch gefährdet werden.
  • Beispiel: Eine schmale Straße mit 2 Fahrradschutzstreifen. Solange kein Gegenverkehr kommt, darf ein Auto den Fahrradschutzstreifen NICHT befahren. Die unterbrochene Linie des Streifens gilt in dem Fall als Fahrbahnrand. Das gilt auch dann, wenn das Auto am Fahrbahnrand halten will. Sollte jetzt ein Fahrzeug entgegenkommen, dann erfordert die Verkehrssituation, daß der Fahrradschutzstreifen befahren werden darf.
  • Bei Rückstau ist der Fahrradschutzstreifen frei zu halten (-> Behinderung von Radfahrern)
  • Und das wichtigste: Fahrradfahrer haben auf Fahrradschutzstreifen - genau wie auf Radwegen - Vorfahrt/Vorrang gegenüber abbiegenden Kraftfahrzeugen.

Ich denke mal, mit "Radfahrerschutzstreifen" meinst Du die gestrichelte Linie, die sich so "geschätzte" 50 - 100 cm vom rechten Bordstein befindet.

Soweit mir bekannt ist, ( und wie Du schon schreibst ), darf man sie nur befahren, wenn kein Radfahrer gefährdet wird. Aber dieser Streifen hat nicht den Status einer gesonderten Fahrspur.

Rechtsabbieger müssen Fußgänger und Radfahrer beachten, wenn diese auf dem Rad- oder Gehweg die Richtung beibehalten.

Wenn Du auf der Straße fährst und ein PKW ist vor Dir, der rechts blinkt, musst Du hinter ihm bleiben und darfst nicht einfach rechts an ihm vorbeifahren und ihn am Abbiegen hindern. Da gilt die Reihenfolge genauso für Dich !!

smarto2 
Fragesteller
 14.06.2012, 18:30

Hallo, die hier meine ich: http://www.freising.de/typo3temp/pics/Schutzstreifen_c04662a530.jpg

Wie du es beschreibst darf ein Autofahrer also absichtlich eine Gefährdungssituation herbeiführen, indem er einen Fahrradfahrer auf dem Fahrradfahrerschutzstreifen überholt und vor ihm abbiegt, ohne durch warten eine gefährliche Situation zu vermeiden.

Bist du dir sicher?

Demnach hat der Autofahrer beim abbiegen mehr Recht auf die Nutzung des Fahhradfahrerschutzstteifens als der Fahrradfahrer.

compi14  14.06.2012, 19:13
@smarto2

Da haben wir aneinander vorbeigeredet ! Diese wie in dem Foto meinte ich nicht !!

Ich kenne es aus meiner Kreisstadt, da sind die teils am Fahrbahnrand mit einer Strichlinie abgegrenzt. Sieht aber anders aus.

Betrachte meine Antwort demzufolge als hinfällig ! War ein Mißverständnis.

Olaf68  15.06.2012, 12:47

Der Autofahrer muß den Radfahrer vorm Rechtsabbiegen durchlassen - das Radwegparadoxum, daß rechts neben der Rechtsabbiegerspur noch jemand geradeaus fährt, der Vorfahrt hat, gilt auch für Schutzstreifen.

Also: Äußerste Vorsicht auch hier!

HIER: § 9 Straßenverkehrordnung (StVO)

(3)Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

Crack  14.06.2012, 21:33

Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen

Hier fahren beide in die gleiche Richtung!

Kihlu  14.06.2012, 23:22
@Crack

Lies doch mal weiter bevor du hier rum meckerst!

^in der gleichen Richtung fahren

Ob Schutzstreifen oder nicht: Dich als geradeaus fahrenden Radler muss der abbiegende Autofahrer grundsätzlich vorbei lassen, wenn er nicht gefahrlos vor Dir abbiegen kann.

Aber Dein Verhalten ist natürlich sinnvoll - die Grabinschrift "Er hatte aber Vorrang" hilft schließlich keinem ;-)

Hi!

Dein Verhalten ist richtig und fördert den Weiterbestand deiner Gesundheit. Vorrang hast du zwar, aber was würde der dir nach einem Zusammenprall wirklich nützen?

GF (Gute Fahrt ;-))

Lrott  14.06.2012, 17:53

Du hast Vorrang, aber Autofahrer weinen gernmal rum, wenn man sie auf ihr Fehlverhalten anspricht reagieren viele doch sehr aggressiv und gereitzt.

Was mit persönlich noch aufgefallen ist, dass sich viel mehr Autofahrer aufregen, wenn man sich an die STVO hält und nicht fährt wie man grade "mag".

tiwo666  14.06.2012, 17:58
@Lrott

Mit Verallgemeinerungen ist das immer so eine Sache. In Städten mit vielen Radfahrern wie Berlin stellt man fest, dass sich ein Großteil an keinerlei Vorschriften hält. In Städten mit wenig Radverkehr sind die Autofahrer nicht so bewandert im Umgang mit ihnen. Hilft aber alles nicht mehr, wenn man erst einmal platt ist. :-/