Fahrrad vom Hof gestohlen, da ich es nicht in den Keller stellen darf, lt. Vermieter. Wer haftet nun?
Ich musste mein teures Fahrrad immer im Hof abschliessen, da mein Vermieter nicht duldete, dass ich es in den Keller bringe. Nun ist mir letzte Nacht mein Rad vom Hof gestohlen worden. Dieser ist frei zugänglich, befindet sich jedoch hinter dem Haus. Wie gehe ich jetzt damit um oder kann ich meinen Vermieter dafür evtl belangen oder ihn am Wiederbeschaffungswert beteiligen?
2 Antworten
Dein Vermieter ist völlig unschuldig.
Oder ist im Mietvertrag festgehalten, dass Du das Fahrrad im Keller abstellen darfst?
Natürlich nicht. es ist deine Aufgabe das Fahrrad richtig gegen Diebstahl zu sichern und natürlich zu versichern.
Walli2345
19.07.2017, 23:10
Fragesteller
Hab es gesichert. Die Diebe müssen es weg getragen haben. Ich durfte es ja auch nirgends anketten.