Fahrerlaubnis Theorieprüfung Antrag?

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Es ist noch gar kein Antrag beim Verkehrsamt gestellt worden?

Also .. Sehtest, Foto, Erste Hilfe, Ausweis, Geld müssen bei der Führerescheinstelle eingereicht werden .. oft manchen das Fahrschulen, manchmal muss man auch selbst hin .. scheint bei dir der Fall zu sein. Gemeint ist ein Antrag auf Fahrerlaubnis.. bekommt man in der Fahrschule oder in der Führerscheinstelle.

Wenn die Papiere bearbeitet sind .. dauert so ca 4 Wochen .. bekommt man die Zulassung vom Tüv und darf die theo Prüfung ablegen.

Da Stunden 2 Jahre gültig sind, dürfte es bei dir keine Probleme geben .. allerdings kann die Fahrschule nach einem Jahr nochmal eine Gebühr verlangen .. schau in die AGB!

Wahrscheinlich ist noch nichts bei der Führerscheinstelle angekommen.

Prüf das erst mal nach. Von der Anmeldung hast du ein Jahr Zeit für die Tho. und weiter 1 Jahr für die Prakt.

Mit Gruß

Bley 1914

Nachdem zur Ausbildung angemeldet haben, sollte baldmöglichst der amtliche Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden.

Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle des jeweiligen Hauptwohnsitzes einzureichen.

Durch den Antrag wird eine Prüferlaubnis und der Führerschein erstellt. 

Erst dann kann die theoretische und danach die praktische Prüfung abgelegt werden.

Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit.

In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.

Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.