Fahrerflucht, Fahrzeughalterin verweigert Aussage
Folgende Sachlage:
Mir ist jemand ins geparkte Auto gefahren. (Schaden 1800 €) Die Verursacherin ist einfach abgehauen. Wurde aber glücklicherweise von einer Nachbarin gesehen. Das Ganze wurde von der Polizei aufgenommen. Inkl. der Aussage der Nachbarin. Kennzeichen und Täterprofil sind bekannt. Die Polizei sagte mir, dass ich nichts mehr unternehmen müsse. Die Polizei erstatte direkt anzeige und die Fahrerin würde durch die Polizei ermittelt werden. Mittlerweile sind zwei Woche vergangen und die Fahrerin wurde immernoch nicht ermittelt. Die Fahrzeughalterin behauptet es nicht gewesen zu sein. Des Weiteren verweigert sie die Aussage wer der Fahrerin war. Laut Polizei habe sie sich einen Anwalt genommen und das Ganze verzögert sich.
Nun meine Frage. Was soll ich tun? Meine Versicherung und damit einen Anwalt einschalten? Ich habe leider eine Selbstbeteiligung, aber die Sache müsste eigentlich klar sein und die Unfallgegnerin müsste deshalb auch meine Anwaltskosten übernehmen oder?
Freue mich über jede Antwort!
7 Antworten
Auf alle Fälle Versicherung informieren und einen Anwalt kontaktieren.
Wende Dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der wird das regeln.
Im Grunde kann es Dir egal sein wer das Auto gefahren hat, die Versicherung muss den Schaden regeln. Was die Versicherung hinterher mit Halterin und Fahrerin macht ist nicht Dein Problem.
Auf jeden Fall solltest du um deine Forderungen durchzusetzen einen Anwalt (Verkehrsrecht) damit beauftragen denn nur ein Anwalt bekommt Einsicht in die Akten.Die Kosten dafür muss der Unfallverursacher übernehmen.Du musst jetzt Ruhe bewahren denn die Ermittlungen ziehen sich in die Länge.Die Polizei ermittelt und dann geht die Sache an den Staatsanwalt der alles nochmal überprüft und die Daten der Person freigibt. Erst dann werden sie dir mitgeteilt und du kannst dich an die gegnerische Versicherung wenden.Du solltest bis zur Bestätigung durch die gegnerische Versicherung keine Reparaturarbeiten durchführen lassen da es sein kann dass sie einen Gutachter mit der Besichtigung des Schadens beauftragen.Fertige inzwischen einige Fotos von deinem Schaden an.
PS.Bei mir hat es in ähnlicher Situation bis zur endgültigen Instandsetzung 1 Jahr und einen Monat gedauert.Also brauchst du viel Geduld.
es gibt die aussage und die unfallspuren, die werden dann zur ermittlung genohmen , wenn es keinerlei aussage der fahrzeighalterin gibt.
2 wochen sehe ich auch nicht als kritisch.
der gutachter sollte die ufnallspuren dokumentiert haben, eventuell wenn es lackspuren gitb, eine probe geneohmen haben, womit man das fahrzeug ermitteln kann, das de rverursacher war.
2 wochen sind bei einem ermittlungsverfahren nicht viel zeit kannst ruhig noch warten wenn sie wirklich schuld ist kriegst du die selbstbeteiligung meines wissens erstattet