Fahren ohne Versicherungsschutz ohne Wissen?

5 Antworten

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Das trifft im deutschen Recht nur auf das Gesetz, nicht aber auf Tatsachen zu.

Muss ich mit ernsthaften Konsequenzen rechnen wenn ich der Polizei/Staatsanwaltschaft den Hintergrund schildere?

Zunächstmal sollten sie sich einen guten Strafverteidiger suchen, mit dessen Hilfe sie die Einlassung/Aussage verfassen. Auf den Kosten werden Sie in jeden Falle sitzen bleiben.

Davon ohne Anwalt als Beschuldigter Etwas zu schreiben ist aber ganz dringend abzuraten, da Sie die Konsequenzen nicht einschätzen können, also gar nicht wissen was Sie tun. Ihr Anwalt wird dann versuchen einen möglichst guten Deal, idealerweise Einstellung gegen Geldauflage herauszuhandeln.

§ 6 II PflVG, auch wegen Fahrlässigkeit.

Wenn das zum ersten mal war wird es vermutlich eingestellt, höchstens Strafbefehl mit eher geringer Geldstrafe.

Allein die Tatsache, dass du keinen Beitrag gezahlt hast hätte dir ja wohl zu denken geben müssen...

Außerdem scheint sie dir ja mal gesagt zu haben, dass du dich selber um eine Versicherung kümmern sollst.

Daher die Antwort auf die Frage:

Muss ich mit ernsthaften Konsequenzen rechnen wenn ich der Polizei/Staatsanwaltschaft den Hintergrund schildere?

Klares Ja.

Sie selber kriegt im übrigen die selben Probleme als Halter des Fahrzeugs.

Nein, habe ich nicht. Laut Brief der Polizei wurde die Versicherung zum 1.1.18 gekündigt. Die Kennzeichen hat sie vor zwei Wochen vom Fahrzeug erst entfernt.

Sirius66  08.06.2018, 09:56

Du fährst ohne Kennzeichen? Was würde denn dann geblitzt?

Ähm.. wenn das Auto nicht versichert ist, wird die Nummer eingezogen.

Bensijaja93 
Fragesteller
 07.06.2018, 22:54

Das Auto war versichert, die Halterin hat die Versicherung gekündigt. Ich als Eigentümer und Fahrer wusste es nicht und wurde nicht informiert.

Goodnight  07.06.2018, 22:55
@Bensijaja93

Ja aber wenn sie die Versicherung gekündigt hat, musste sie auch die Nummer abgeben. Du hast doch sicher kein Auto ohne Nummer gefahren.