Fahren ohne Führerschein während der Fahrschule

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Wenn du unterhalb von 21km/h geblitzt worden bist, dann solltest du mit einem blauen Auge davonkommen, sofern der Halter einfach das Verwarngeld bezahlt.

Bei mehr als 21km/h wird aber genauer hingeschaut und sollte dann jemand auf dich aufmerksam werden (wenn der Halter den Fahrer nicht angibt, wird dann z.B. durchaus auch mal mit einem Bild des Fahrers in der Nachbarschaft der Halters gefragt, ob jemand die Person auf dem Photo kennt), dann kannst du mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen, denn dann wird sicherlich auffallen, dass du zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Besitz einer solchen warst. Und das wäre eine Straftat https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Wobei nach Jugendstrafrecht i.d.R. statt der Geldstrafe Sozialstunden folgen und man beim ersten Mal auch eigentlich kein Gefängnis zu befürchten hat.

Zudem sollte in diesem Fall auch der Halter zittern, weil er ja vermutlich das Fahren zugelassen haben dürfte.

Also ich weis nicht, ob dir des weiterhilft, aber mein Fahrlehrer hat mal erzählt, dass er nen Schüler hatte, der ohne Führerschein zur Prüfung gefahrn. Er hat die Prüfung dann ganz normal gmacht, hat se auch bestanden und hatte eigentlich sein Führerschein danach. Er war dann aber so dumm und meinte, er könne jetzt gleich mit seim Auto heimfahrn und so is dann rauskommen, dass er vor der Prüfung schon Auto gefahrn ist. Deshalb hat er dann seinen Führerschein gleich wieder entzogen bekommen. In deinem Fall wäre das ja ziemlich ähnlich, also könnte es sein, dass du dein Führerschein wieder abgenommen bekommst....

Eichbaum1963  19.02.2015, 23:49

Och, ich bin auch manchmal mit meinem Auto zur Fahrschule gefahren. breit Grins^^


Er war dann aber so dumm und meinte, er könne jetzt gleich mit seim Auto heimfahrn.

Aber in der Tat, DAS ist schon dumm gewesen, damit auch noch zu prahlen.

Wenn der Halter des Fahrzeugs schlau ist, bezahlt er das Bußgeld und hält schön den Mund, wenn irgendjemand sagt, das Foto sehe ihm aber gar nicht ähnlich.

Denn ebenso wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch das Jemanden-fahren-lassen ohne Fahrlaubnis eine Straftat. http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Sollte es doch rauskommen, droht euch beiden eine Strafe und dein Führerschein ist erstmal weg.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis einschließlich 20 km/h wird nur ein Bußgeld fällig. Du solltest mit dem Halter des Autos reden und das Bußgeld schnellstmöglich bezahlen, dann stehen die Chancen recht gut, daß keine weiteren Nachforschungen über den Fahrer angestellt werden.

Ab 21 km/h werden Punkte fällig, d.h. in diesem Fall wird der Halter aufgefordert, Angaben zum Fahrer zu machen. Falls der Halter mit dir näher verwandt ist, kann er ggfs. die Aussage verweigern - dann wird das Verfahren idR eingestellt, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist und der Halter muß ein Fahrtenbuch führen.

Sollte die Polizei dich als Fahrer emitteln können, dann musst Du mit einem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach StVG §21 rechnen. Bei Ersttätern fällt die Strafe meist relativ milde aus (Sozialstunden), allerdings wirst Du keine Prüfung machen können, so lange das Verfahren gegen dich läuft (und das kann bei der heutigen Überlastung der Gerichte mehrere Monate dauern)

Pangaea  19.02.2015, 17:45
allerdings wirst Du keine Prüfung machen können, so lange das Verfahren gegen dich läuft

Die Prüfung hat er ja inzwischen hinter sich. Aber damit hat er jetzt eine Fahrerlaubnis, die ihm entzogen werden kann.

clemensw  19.02.2015, 17:57
@Pangaea

Ach so, das hab ich überlesen.

Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen. Das genaue Strafmaß setzt der Richter fest, idR werden nur Sozialstunden o.ä. verhängt.

Für den Entzug der FE muss er den Stunt schon mehrmals wiederholen.

Statt dessen gibt einfaches FoFE "nur" 2 Punkte im FAER. Nachdem der Verstoß noch vor Erteilung der FE war, dürfte nicht einmal eine Nachschulung fällig werden (da bin ich mir aber nicht 100% sicher).

Kommt darauf an, wie viel zu schnell du gefahren bist. Der Strafzettel geht erst einmal an den Halter des Fahrzeugs. Sollte es "Punkte" geben müssen, muss der Halter angeben, wer gefahren ist und das wird dann auch überprüft. Dann wird es eng.