Darf man ohne Führerschein auf einem Privatgelände mit angemeldetem Auto fahren?

11 Antworten

Das Ganze ist etwas kompliziert.

Wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist würde da ggf die gewöhnliche Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs greifen. Da aber der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt dürfte der da aber nicht fahren und neben den Schwierigkeiten die dieser Fahrer (und Halter) wegen dieser Straftat bekäme würde auch die Versicherung min einen Teil ihres geleisteten Schadensersatzes zurückfordern.

Handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum (ist da also ein Zaun drumrum) dürfte der Stallbursche ohne jegliche Schwierigkeiten herumfahren. Dann würde aber nach meinen Kenntnissen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nicht greifen (bin mir da nicht ganz sicher, meine aber dass die nur für Schäden im öffentlichen Verkehrsraum aufkommt). In dem Fall könnte das Fahrzeug auch abgemeldet benutzt werden und für etwaige Schäden eine davon unabhängige Versicherung abgeschlossen werden. Sowas gibt es zB für Baumaschinen die Zulassungsfrei sind oder eben in eingefriedetem Privatgelände verkehren.

Crack  23.01.2015, 10:41
Dann würde aber nach meinen Kenntnissen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nicht greifen

Doch, das macht sie auch auf Privatgelände.

machhehniker  23.01.2015, 10:48
@Crack

Die Frage ist nicht ob Privatgelände oder nicht, eher ob Öffentlicher Verkehrsraum oder nicht. Auf nicht öffentlichem Verkehrsraum gild keine STVO, deshalb meine ich (das hab ich aber auch nur am Rande mitbekommen weil in einem Steinbruch ein Unfall passierte und die Haftpflichtversicherung des angemeldeten Fahrzeugs nicht zahlen wollte) dass Versicherungen dann nur aus Kulanz für Schäden eintreten.

Crack  23.01.2015, 10:59
@machhehniker

Ich sehe das durch die Betriebshaftung des Halters gedeckt.

§ 7 StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Da hier nur vom Betrieb gesprochen wird, es aber keine Unterscheidung gibt wo der erfolgen muss oder darf ist der Halter in jedem Fall in der Pflicht wenn mit seinem Fahrzeug ein Schaden angerichtet wird. Und dafür hat er dann ja seine Versicherung die den Schaden regulieren muss, Regress wäre auch in diesem Fall nur bei Obliegenheitsverletzungen möglich, wie z.B. bei Fahren ohne Fahrerlaubnis.

machhehniker  23.01.2015, 11:12
@Crack

Wie auch immer, erfahrungsgemäss finden Versicherungen immer wieder Was weshalb sie Zahlungen verweigern. Mit Sicherheit versuchen sie es auch oftmals einfach, wenn es der Geschädigte glaubt ist es ja gut.

Wie gesagt weiss es auch nicht sicher, habe aber auch schon aus anderen Bezügen öfters gehört dass Versicherungen gern Schadensersätze verweigern wenn das Privatgelände nicht wenigstens mit Schildern wie "Hier gild die StVO" ausgestattet wurde. Aber auch schon wieder länger her, möglicherweise auch schon längst mit Nachbesserungen der Gesetze oder Gerichtsurteilen widerlegt.

Der Stallbursche würde sich strafbar machen, und im Schadenfall würde es Versicherungsprobleme geben. Man darf auch auf einem "Privatgelände" nur dann ohne Führerschein fahren, wenn das Gelände sicher umfriedet ist und jegliche Gefährdung Dritter absolut ausgeschlossen werden kann. Diese Voraussetzungen sind jedoch bei einem Vereinsgelände nicht gegeben, da sich hier immer auch andere Personen außer dem Fahrer aufhalten können. Ohne Führerschein darf der Stallbursche also auf keinen Fall die von Dir beschriebenen Fahrten unternehmen.

Grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter! Wenn alle stillschweigen & wirklich nix passiert, ist das schon machbar - solange es kein Mensch rausbekommt der es lieber nicht wissen sollte. Das wäre mir zu gefährlich weil es dann richtig Terz gibt sollte sowas ans Tageslicht kommen!

Wenn außerdem mal was passieren sollte egal ob Sach- oder Personenschaden würde keine Versicherung zahlen & ihr hättet ggf. noch ein Verfahren am Hals weil ihr es gebilligt habt dass jmd. am Lenkrad saß der durch den fehlenden Führerschein nicht legitimiert ist ein KFZ zu denen auch Multicars, Bokimobile, Unimog UX100 und sonstige Kleinnutzfahrzeuge zählen zu steuern.

Würde es nicht machen, auch wenn es nur 200 Meter wären. Irgendwen findet ihr sicher immer der das in Vertretung für den Stallburschen macht oder vllt. kann er mit einem Schubkarren/einigen Schubkarrenfahrten ja den Abfall entsorgen.

Ohne Führerschein darf man kein Fahrzeug bewegen wenn es einen Führerschein bedarf.

Auf einem Privatgelände dürfte er fahren jedoch nur wenn das Gelände für dritte Personen nicht zugänglich ist.

Wenn er wirklich jemand dabei verletzten würde zahlt keine Versicherung. Zu einem Fahren ohne Führerschein und es ist vorsatz. Also ich würde hier kein risiko eingehen

JohnJensen  23.01.2015, 10:14

Ohne Führerschein darf man kein Fahrzeug bewegen wenn es einen Führerschein bedarf.

Auf einem Privatgelände dürfte er fahren jedoch nur wenn das Gelände für dritte Personen nicht zugänglich ist.

Ohne nachgelesen zu haben, ich behaupte erst mal: Unfug!

Wer sind überhaupt "Dritte"?

Crack  23.01.2015, 10:26
@JohnJensen
Ohne nachgelesen zu haben, ich behaupte erst mal: Unfug!

Dann solltest Du das nachholen.

Wer sind überhaupt "Dritte"?

z.B. Besucher, Neukunden, Passanten,