Fällt die E-Mail unter das Brief/Postgeheimnis?

11 Antworten

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Hallo Tonka156, grundsätzlich gilt auch bei E-Mails das "Post-Brief-Geheimnis"! Nun ist es aber in deinem Falle so das Du deine sehr persönlichen Daten über elektronische Post ( E-Mail) gesendet hast, diese kann man (kriminelle Energie vorausgesetzt) ausspionieren! In diesem Falle stehst Du auf "verlorenem Posten"! GRUNDREGEL: Was das Net einal hat das gibt es nie wieder her! Ferner kommt hinzu das Du, wenn ich es richtig verstehe, der empfangsberechtigte Person kein "Weitergabe-Verbot" der persönlichen Daten mitgeteilt hast. DAS ist genaugenommen ein Freibrief für die Weitergabe-/Verarbeitung deiner Daten! Die empfangende Person kann OHNE sich strafbar zumachen diese Daten weitergeben (nicht verkaufen!)- Du hast es ja nicht Widersprochen zum Zeitpunkt der Übersendung! Allerdings darf die Empfangs-Person nur Daten weitergeben welche nicht eh schon öffentlich "frei" sind z.B. Adresse,Alter,...., also solche die eigentl. Jede/r aus irgendwelchen Publikationen (Telefonbuch, etc.) sich besorgen kann. Persönliche (vertrauliche Daten sollte man nur, wenn absolut notwendig (zB. Bewerbungen) und dann über GESICHERTE Seiten versenden und NUR an vertrauensvolle Personen!!!! Hoffe das Du schadfrei bleibst .....

neee, genausowenig wie ein Brief. Natürlich kann jemand auch seinen an ihn gerichteten Brief öffnen und den Inhalt anderen Leuten zeigen oder vorlesen. Nur dürfen die Adressdaten nicht kommerziell vermarktet werden. Warum soll dir ein Nachteil entstehen?

Ja, aber natürlich darf der Empfänger den Inhalt weitergeben, wenn dies nicht für gewerbliche Zwecke ist oder eine anderweitige Verabredung getroffen wurde. Das Postgeheimnis bezieht sich nur auf den Zugang Dritter ohne Wissen des Empfängers. Wenn also die mail heimlich von jemand anderem geöffnet wurde. Es gibt also vermutlich keine rechtliche Handhabe gegen den Empfänger.

Ja, ja - es ist so!

Kurz: Ja