EXC 300 Offen mit A2, Strafen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Werfe einen Blick auf den Absatz 1: https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Was die Vollkasko betrifft, rechnet es dir bestimmt der Versicherer deiner Wahl gerne aus.

Mondharmunika  17.07.2020, 11:18

Die Fahrerlaubnis ist ja laut Fragestellung vorhanden.

wattdennnu2  17.07.2020, 15:12
@Mondharmunika

Nein. Die erforderliche Fahrerlaubnis wäre die Klasse "A", denn das Moped hat offen zuviel Leistung und zuwenig Gewicht.

Mondharmunika  17.07.2020, 15:27
@wattdennnu2

Okay, ich hatte mich auf die Formulierung

wenn ich sie aufmache sodass ich die Leistung fahren dürfte

bezogen. Dass das Ding offen ein paar PS mehr hat, ist natürlich gemein^^

Das ist fahren ohne Zulassung,

die Maschine entspricht nicht dem was im Fahrzeugschein steht.

Vollkasko kenne ich bei Motorrädern nur vom Hörensagen. Bei der EXC kostet ein kompletter Verkleidugnssatz nur 150 Euro, das kann man noch aus eigener Tasche bezahlen.

wattdennnu2  17.07.2020, 22:09
Vollkasko kenne ich bei Motorrädern nur vom Hörensagen.

Das schreibst du seit Jahren. Soll das hilfreich sein oder jemanden interessieren?

Hallo Louis,

das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Strafe: Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.

Die Versicherung kannst du dir dann gleich auch sparen, denn die würde im Schadensfall keinen Cent zahlen, da das Motorrad nicht im versicherten Zustand bewegt wurde.

Bikergrüße!

Woher ich das weiß:Hobby
Louis507 
Fragesteller
 17.07.2020, 10:34

Ich habe ja den führerschein für die entsprechende leistung. Erlischt da normalerweise nicht nur die Betriebserlaubnis ?

emesvau  17.07.2020, 11:30
@Louis507

Sofern du nicht die 0,2 kW pro kg einhältst...

migebuff  17.07.2020, 12:18
Die Versicherung kannst du dir dann gleich auch sparen, denn die würde im Schadensfall keinen Cent zahlen, da das Motorrad nicht im versicherten Zustand bewegt wurde.

Wirds euch nicht langsam mal langweilig? Dann eben wiedermal das Übliche, zitiere bitte die Rechtsgrundlage, nach der die Leistungsfreiheit bei Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung nicht auf 5000€ begrenzt ist.