Ex-freundin droht mit Anzeige, was tun?

12 Antworten

Nun ist die Frage, was überhaupt hier als Hack bezeichnet wird und was gehackt worden sein soll. Die häufigste Form, sich ohne Wissen des anderen in dessen Account bei WhatsApp einzuloggen besteht darin, das entsperrte Smartphone der betreffenden Person dazu zu nutzen, für sich einen WhatsApp-Web-Zugang einzurichten, was übrigens sogar eine legale Methode wäre, da man sich nicht unzulässig Zugriff verschaffte. Kurz: ohne nähere Beschreibung, was wie gehackt worden sein soll, kann noch nicht einmal gesagt werden, ob es nicht sogar legal und damit allgemein nicht strafbar wäre.

Nun zu deinem Alter: 13 bedeutet nicht strafmündig, somit hast Du wenig zu befürchten, auch wenn es sich um ein Antragsdelikt handelte und bei Minderjährigen dann der Antrag durch die Erziehungsberechtigten zu stellen wäre, somit also die Form wohl gewahrt wurde.

Dabei kann die Polizei dann und nur dann (über eine Befragung hinaus) gegen Dich tätig werden im Sinn einer Beschlagnahmung o.ä., wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, also über die reine Mutmaßung des Mädchens und deren Eltern hinausgehende, belastende Beweise gegeben sind. Hier müßte bei Verfolgung umgekehrt vorgegangen werden, also von den Accounts deiner Ex ausgehend die Zugriffsprotokolle vom Serviceanbieter einsehen etc.. Erst wenn sich auf diesem Weg absehen läßt, daß wirklich Du widerrechtlich Zugriff genommen haben könntest, könnte es zur Beschlagnahmung kommen (es ist zu bedenken, daß bei Antragsdelikten gegen Unbekannt meist, sofern es Spuren gibt, versucht wird, den Täter zu ermitteln, um dadurch dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben, ggf. zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, wobei man mit 13 bedingt geschäftsfähig wäre, also zivilrechtlich belangbar).

In der Summe aber würde ich aufgrund deiner Angaben zu deiner Unschuld sagen, daß Du nichts befürchten mußt, auch keine Beschlagnahmung.

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:39

Meine Ex weiß meine Adresse, Vor und Nachnamen. Alles über mich außer E-Mails und Passwörter.

PolluxHH  24.07.2018, 17:48
@Janiboy2504

Trotzdem kann nicht Strafantrag gegen Dich auf Basis einer Vermutung gestellt werden, deshalb formal gegen Unbekannt. Die logische Struktur ist

  • Tatsachenbehauptung: das Mädchen wurde gehackt (hier wäre zu klären, ob legal oder widerrechtlich).
  • Vermutung: Du seiest der Täter.

Auf Basis dieser Konstellation ist nur ein Strafantrag gegen Unbekannt möglich, welcher um Vermutungen hinsichtlich der möglichen Täterschaft ergänzt wird. So ud nicht anders würde ein solcher Strafantrag polizeilich aufgenommen oder, wenn schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, von der Staatsanwaltschaft behandelt werden (einen Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllten die Eltern dennoch nicht, da sie ja nicht wider besseren Wissens handelten). Bei einem wirksam gegen Dich gestellten Strafantrag müßte die Täterschaft erwiesen sein, was hier gerade nicht der Fall ist.

Das kommt drauf an wie die Beweislage aussieht. Falls das Mädchen Vermutungen hat, und die Polizei diese Vermutungen bewahrheitet, können deine Geräte beschlagnahmt werden. Allerdings kriegst du dafür nichts. Deine Eltern kriegen den Anschiss. Vermutlich leiten sie den Anschiss dann an dich weiter. Wichtig ist, auch für deine Eltern, alles abstreiten was euch unterstellt wird. Strafrechtlich brauchste dir womöglich keine Sorgen zu machen, allerdings gibt es ja noch sowas wie die Schule, Jugendamt, Schulamt und andere Ämter, die einem das Leben schwer machen können.

Mich hatte ein Mädchen mal beschuldigt, nachdem wir uns gezofft hatten, ich hätte sie nackt über Skype belästigt. Ihre Eltern haben es dem Schulleiter erzählt. (Wir waren da 12-13 Jahren)Diese Behauptung wurde von 7 anderen Mädchen, als Zeichen der Loyalität unterstützt. Nichtmal meine Lehrer haben mir geglaubt. Hab mich dann an die Polizei gewannt. Die Polizei ist dem nachgegangen und hat mich trotz der Mehrheit nicht als Kriminellen behandelt. Im Endeffekt hat das Mädchen einen kleinen Fehler gemacht. Sie hat mir beim rausgehen von der Polizei die Zunge gezeigt und mich angegrinst, dass hatte die Polizei und eine Schüleraufsichtin mitbekommen. Daraufhin hatte sie dann ein strengeres Gespräch um die Ohren bekommen.

Mädchen in dem Alter können grausam und dämlich sein. Vor allem im Rachemodus. Mach dich auf das schlimmste gefasst, und sag stehts die Wahrheit. Kooperiere mit den Beamten, und du wirst besser behandelt.

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:11

Wir waren in einer Internetbeziehung. Ich wohne in NRW und sie in Bayern. Und welchen Anschiss bekommen meine Eltern, wenn die Geräte beschlagnahmt werden, Und wielange?

734PED12x  24.07.2018, 17:16
@Janiboy2504

Eltern haften bekanntlich für das, was ihre Kinder anstellen. Unter Beachtung spezieller Regelungen des BGB.

Das kommt auf den Fall an. Wenn du nichts gemacht hast, passiert denen wohl auch nichts. Im schlimmsten Fall, nimmt die Staatsanwaltschaft das auf, und du landest vor Gericht. Bzw. dein gesetzlicher Vertreter.

Im anderen schlimmen Fall verknacken dich ihre Eltern zivilrechtlich.

Im besten Fall, lacht sich der Staatsanwaltschaft schlapp und die Eltern lassen es ruhen.

Panazee  24.07.2018, 17:15

Internetbeziehung? Tja, das Internet ist wie Pokemon Go - an jeder Ecke erwarten einen merwürdige kleine Monster.

Hari11  24.07.2018, 17:16

Aber die Anschuldigen zu beweisen, ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern Aufgabe desjenigen, der die Anschuldigung erhebt. Ich kann nicht zur Polizei gehen und sagen, dass richboss mich gehackt hat, und dann von der Polizei verlangen, dass sie das beweist. Das ist dann schon meine Aufgabe.

Und mit 13 hat er sowieso nichts zu befürchten, selbst wenn er sie gehackt hat.

734PED12x  24.07.2018, 17:19
@Hari11

das stimmt nicht ganz. Wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeige aufnimmt, ist es eine offizielle Ermittlung der Örtlichen (Kriminal)Polizei und der Staatsanwaltschaft, dem nachzugehen. Die Polizei leitet die Anzeige nur weiter, und wartet auf Antwort des/der StA.

Hari11  24.07.2018, 17:23
@734PED12x

Ja, die Staatsanwaltschaft nimmt die Anzeige natürlich auf. Das alleine sagt aber noch nichts. Die Staatsanwaltschaft nimmt grundsätzlich jede Anzeige auf. Die Beweislast liegt aber eindeutig beim „Kläger“, denn der erhebt ja die Anschuldigung.

734PED12x  24.07.2018, 17:26
@Hari11

die StA nimmt bei weitem nicht alles auf. Vieles wird auch eingestellt. In dem Fall kannste dann zivilrechtliche Schritte einleiten. Bei mir wurde z.B. eine Morddrohung mit Nachweisen abgelehnt bzw. eingestellt.

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:32
@734PED12x

Und was heißt zivilrechtlich oder eher was ist das? Was kann mir da passieren?

Hari11  24.07.2018, 17:34
@734PED12x

Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jede Anzeige entgegenzunehmen.

Das heißt aber dann noch lange nicht, dass das Verfahren erfolgreich ist. Dazu brauch die Staatsanwaltschaft eben Beweise. Die sind natürlich in erster Linie vom Kläger zu erbringen. „Ich glaube ich bin gehackt worden“ ohne irgendeinen Anhaltspunkt ist kein Beweis.

Im Übrigen fällt die Befriedigung von Rachegelüsten nicht in das Einsatzgebiet von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:36
@Hari11

Und wie können die Eltern zivilrechtlich vorgehen?

Hari11  24.07.2018, 17:40
@Janiboy2504

Sie können zivilrechtlich vorgehen. Das hat aber nichts mit der Polizei und dem Strafrecht zu tun.

Aber auch hier braucht es: Beweise. Und die kann deine Freundin, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht erbringen.

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:31

Und was heißt zivilrechtlich oder eher was ist das? Was kann mir da passieren?

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:54
@734PED12x

Von mir Emails oder von ihr? Was meinste?

PolluxHH  24.07.2018, 17:59
@Janiboy2504

Zivilrechtlich geht es in solchen Fällen vor allem und Schadensersatz und Schmerzensgeld, denn es ist nicht auszuschließen, daß durch einen Hack erlangte Informationen verbreitet oder in anderer Weise gegen die betreffende Person in schädigender Weise verwendet wurden. Dabei wäre es noch interessant, um welche Infos es ginge.

Kieselsaeure  24.07.2018, 20:38

>>Wichtig ist, auch für deine Eltern, alles abstreiten was euch unterstellt wird.

Sinnvoller wäre es sich diesbezüglich garnicht zu äußern und gegen alles Widerspruch einzulegen.

Bevor die Frage aufkommt: abstreiten ist nicht mit Widerspruch gleichzusetzen. Über den Widerspruch kann man Dinge berichtigen, abstreiten gleicht eher "nööö ich bin das nicht auf der Videokamera".

734PED12x  24.07.2018, 21:27
@Kieselsaeure

Ja gut so war das auch gemeint. Widersprechen ist natürlich korrekter.

Du bist 13, also nicht strafmündig. Vergiß das Ganze

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:06

Okay, danke für deine Antwort und diesen Mut.

Vergiss es da wird nichts passieren.

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:01

Okay, danke für diesen Mut. Ich bin nähmlich im Urlaub auf Kreta

Gar nichts. Was soll dir drohen? Sie muss die Anschuldigungen gegen dich schließlich beweisen. Außerdem bist du mit 13 noch nicht strafmündig.

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 16:59

Aber darf die Polizei nicht mein Handy durchsuchen nach Hacks o.ä? Oder sogar alle technischen Geräte beschlagnahmen um diese zu überprüfen?

Hari11  24.07.2018, 17:00
@Janiboy2504

Nein, natürlich nicht. Dann könnte ja jeder kommen und behaupten, gehackt worden zu sein.

Cora1205  24.07.2018, 17:08
@Janiboy2504

Du hast ja nichts getan, brauchst also keine Angst haben...oder doch?

Janiboy2504 
Fragesteller
 24.07.2018, 17:10
@Cora1205

Nein, Ich hab nichts getan, bloß ich bin im Urlaub auf Kreta und fliege in e Tagen nach Hause, Und dann will ich erstmal zocken. Ich vermisse meine Spiele.

Cora1205  24.07.2018, 17:12
@Janiboy2504

Darüber solltest du dir viel mehr Gedanken machen...Computer-Spielsucht!