ETW-Kaufvertrag unterschrieben, spätere Mängel erkannt was tun?
Hallo,
wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft. Kaufvertrag hatten wir vor 14 Tagen unterschrieben.
Bei der Besichtigung der ETW haben wir keine Mängel gesehen, heute waren wir das erste mal alleine in der Wohnung und haben einige Mängel entdeckt. Laminat schlecht verlegt. fenster kaputt....Durchlauferhitzer kaputt...Einbauküche ist das Holz aufgequollen....
Der Hausmeister hat uns gesagt das die Wohnungen für 25.000 € verkauft werden...Wir müssen 30.000 € zahlen.
Außerdem wurde uns ein Stellplatz zugesichert (im Kaufpreis enthalten). Der Hausmeister hat uns dann heute berichtet das bei der Wohnung kein stellplatz vorhanden wäre....
Was können wir tun??? Kaufpreis drücken???Ist der Kaufvertrag nichtig?? Muss der Eigentümer die Mängel beheben trotz unterschriebenen Kaufvertrag??
Bin für jede Antwort mehr als dankbar......
6 Antworten
Tja sieh nicht wirklich gut aus. Lest den Kaufvertrag da werden mit absoluter Sicherheit Mängel ausgeschlossen. Wenn ein Stellplatz vertraglich zugesichert ist, muss der Verkäufer auch einen bereitstellen, was der Hausmeister sagt ist zwar interessant, aber die Hausverwaltung ist neben dem Verkäufer die bessere Adresse.
Wenn Fenster kaputt bedeutet die Fensterrahmen sind nicht in Ordnung, dann seht in die "Teilungserklärung" da sind auch die Sachverhlte geregelt, vielleicht übernimmt die Gemeinschaft die Kosten? Ist es das reine Fensterglas, solltet ihr euch mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, das könnte auch nach eurer Besichtigung passiert sein und damit wäre er dann fürs Ersetzen zuständig.
Drücken könnt ihr nicht mehr, ihr habt unterschrieben...
Grundsätzlich: Ärgern! Erst prüfen, dann unterschreiben. Ist der Stellplatz schriftlich zugesichert? 30000 € ist recht billig für eine Wohnung. Größe, LAge, Zustand?
Die angesagten Mängel würde ich "zunächst" mit dem Notar besprechen. Der wird Ihnen "zweifelsfrei" erklären, wie sich der Sachverhalt im Zusammenhang mit der ETW verhält -defekte Fenster dürften wohl als Gemeinscahftseigentum zu sehen sein-. Heißt, evtl. dürften Sei, obwohl Sie evtl. sogar wollen, die Fenster nicht ohne die Einwilligung der Gemeinschaft auswechseln!!! Bzgl. des Durchlauferhitzers handelt es sich offensichtlich um einen "bekannten" Schaden, den man preismindernd gegenüber dem Verkäufer anrechnen könnte. Gleiches gilt für die Einbauküche. Bzgl. des Laminat kann es strittig werden, da Sie ja eine "gebrauchte" Wohnung erworben haben.
Auf den Stellplatz haben Sie einen Anspruch, der auch dinglich, demnach grundbuchlich, gesichert wurde. Sollte aber auch so im Kaufvertrag stehen.
Also, auf zum Notar und die Dinge klar ansprechen. Ich gehe davon aus, das der Kaufbetrag noch nicht gezahlt wurde. Vor Klärung der Dinge würde ich aber auch nicht zahlen. Dies bitte "deutlich" dem Notar mitteilen.
Mängel können nur reklamiert werden, falls eine arglistige Täuschung vorliegt. Laminat, Durchlauferhitzer usw. hättet ihr sofort reklamieren müssen. Unterschreibt ihr eigentlich alles? Das mit dem Stellplatz muss im Vertrag stehen, sonst habt ihr Pech. Wenn die angegebenen Preise stimmen, kann man aber auch nicht viel verlangen
also des mit den schäden is ärgerlich man kann aber eig nichts machen....
ihr hättet euch die whg genauer besichtigen müssen und dadurch die erkannten schäden in den vertrag aufnehmen müssen so kann der verkäufer nämlich sagen dass ihr die schäden verursacht habt
wenn das mit dem stellplatz wie gesagt im vertrag steht habt ihr ein recht auf ihn oder der verkäufer muss euch das geld zurückerstatten