Es geht um Sterbegeldversicherung

7 Antworten

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Wen hat der Verstorbene als Empfänger des Geldes angegeben? Wenn dieser nur eine Person angegeben hat, dann hat nur diese Recht auf das Geld. Das Sterbegeld wird normalerweise auch nicht auf das Geld des Verstorbenen überwiesen.  Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist (sprich die zahlende Person verstorben ist) meldet man dass der Versicherung und nennt eine Kontonummer (auf jeden Fall eine andere als die des Verstorbenen)  auf der das Geld eingezahlt werden soll.

Andrea2009 
Fragesteller
 22.04.2011, 09:42

Also kann man sich damit einen Urlaub gönnen und die Erben auf den Beerdigungskosten sitzen lassen??? Das Leben ist doch bissl ungerecht! Aber DANKESCHÖN für die Antwort.

kikkelchen  24.04.2011, 06:57
@Andrea2009

Leider Gottes ist es so :-((((

man muss leider nicht vorweisen was man mit dem Sterbegeld gemacht hat.....

Hallo, der Begünstigte erhält auf jeden Fall die Zahlung durch den VR. Wie das Geld verwendet kann nur so geregelt werden, wenn der Verstorbene im Laufe der Zeit per Vertrag oder Testament geregelt hat, dass dieses Geld ausschließlich für die Beerdigungskosten zu verwenden ist. Es ist also zu prüfen, ob eine solche Verfügung irgendwo besteht.

kikkelchen  24.04.2011, 06:58

Woher hast du das? Das Sterbegeld hat mit dem Testament nicht im Geringsten zu tun...

Die Sterbegeldversicherung gehört eindeutig nicht zur Erbmasse.

Ob der Begünstigte einen Überschuss aus der Sterbegeldversicherung behalten darf oder nicht, ist gesetzlich nicht sondert geregelt. Wenn er sagt, dass er das Geld für die Grabpflege verwenden möchte, dann kann man eben nichts mehr tun.

Insofern ist das sein guter Wolle, wenn er den "Überschuss" an die ERben auszahlen wollte.

 

Das habe ich in de Jura-Foren recherchiert. WBei Fragen kann ich dir noich sinngemäß berichten, was ich da gelesen hatte.

Andrea2009 
Fragesteller
 22.04.2011, 09:37

Was meinst du mit "Überschuss"? Es war eine Einmalzahlung, die auch an den Begünstigten ausgezahlt wurde. Der hat einen Miniteil der Beerdigungskosten bezahlt, den Rest vom Girokonto des Verstorbenen. Nun wollen die Erben ihn (fast) lynchen.

Indy72  22.04.2011, 09:53
@Andrea2009

Von solchen Fällen leben die Juristen. Zwar ist es für den Treuhänder/Testamentsverwalter am einfachsten, auf das Geld auf  dem Girokonto zuzugreifen, um die dringendsten Angelegenheiten zu regeln, aber dieses Geld gehört eindeutig zur Erbmasse. 

Besteht überdies eine Sterbegeldversicherung, dann wäre dieses zweckgebundene Geld vorrangig seiner Bestimmung zuzuführen und das Geld vom Girokonto (die Erbmasse) zu schonen.

Diese Ausführungen gelten fürden Sonderfall, wenn der Begünstigte der Sterbegeldversicherung zum Testamentsverwalter/Treuhänder/Nachlassverwalter  wird.

Aber: Der Testamentsverwalter hat Anspruch auf eine Angemessene Aufwandsentschädigung, um dessen Höhe auch gestritten werden kann. Zu bedenken ist jedoch, dass es Hauptberufliche Testamentsvollstrecker (vor Allem Juristen deren Gebührenordnung) gibt, die davon ganz gut leben können. Sie würden viel mehr vom Erbe aufzehren als ein Angehöriger, der seine Funktion pro bono oder selbst für eine gewisse Aufwandsentschädigung ausübte.    

kikkelchen  24.04.2011, 07:04
@Andrea2009

@Andreea2009 mit "Überschuss" ist gemeint, dass dir von den Begräbniskosten noch etwas übrig bleibt. Meine Mutter hatte eine Sterbegeldversicherung in Wert von 5000 Euro abgeschlossen, uns hatte das Begräbnis ca 3000 Euro gekostet. Den Rest von 2000 haben wir erstmals auf Seite gelegt. Falls wir, nach kaufen des Steins nichts mehr brauchen bleibt es auf Seite für meine Tochter wenn sie groß ist ;-)

Kein Anspruch. Dem Begünstigsten steht frei was er mit der Leistung macht.

Andrea2009 
Fragesteller
 22.04.2011, 09:40

Ist zwar hart den Erben gegenüber, aber wenn es so ist... Danke!

kikkelchen  24.04.2011, 07:02
@Andrea2009

ja das ist sehr hart, aber Casi hat recht........

er bekommt die differenz beim todesfall ausbezahlt und der rest gehört ihm. der erbe hat keinen anspruch.

kikkelchen  24.04.2011, 06:59

woher hast du deine Infos? au weija... LOL