Es geht um Sterbegeldversicherung
Der Begünstigte einer Sterbegeldversicherung bekommt diese ausgezahlt, verwendet sie aber nicht für die Beerdigungskosten (auf dem Girokonto des Verstorbenen ist genügend Geld vorhanden). Hat der zweite Erbe, der nicht Begünstigter ist, ein Anrecht auf dieses Geld?
7 Antworten
Wen hat der Verstorbene als Empfänger des Geldes angegeben? Wenn dieser nur eine Person angegeben hat, dann hat nur diese Recht auf das Geld. Das Sterbegeld wird normalerweise auch nicht auf das Geld des Verstorbenen überwiesen. Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist (sprich die zahlende Person verstorben ist) meldet man dass der Versicherung und nennt eine Kontonummer (auf jeden Fall eine andere als die des Verstorbenen) auf der das Geld eingezahlt werden soll.
Leider Gottes ist es so :-((((
man muss leider nicht vorweisen was man mit dem Sterbegeld gemacht hat.....
doppeledit sorry
Hallo, der Begünstigte erhält auf jeden Fall die Zahlung durch den VR. Wie das Geld verwendet kann nur so geregelt werden, wenn der Verstorbene im Laufe der Zeit per Vertrag oder Testament geregelt hat, dass dieses Geld ausschließlich für die Beerdigungskosten zu verwenden ist. Es ist also zu prüfen, ob eine solche Verfügung irgendwo besteht.
Woher hast du das? Das Sterbegeld hat mit dem Testament nicht im Geringsten zu tun...
Die Sterbegeldversicherung gehört eindeutig nicht zur Erbmasse.
Ob der Begünstigte einen Überschuss aus der Sterbegeldversicherung behalten darf oder nicht, ist gesetzlich nicht sondert geregelt. Wenn er sagt, dass er das Geld für die Grabpflege verwenden möchte, dann kann man eben nichts mehr tun.
Insofern ist das sein guter Wolle, wenn er den "Überschuss" an die ERben auszahlen wollte.
Das habe ich in de Jura-Foren recherchiert. WBei Fragen kann ich dir noich sinngemäß berichten, was ich da gelesen hatte.
Was meinst du mit "Überschuss"? Es war eine Einmalzahlung, die auch an den Begünstigten ausgezahlt wurde. Der hat einen Miniteil der Beerdigungskosten bezahlt, den Rest vom Girokonto des Verstorbenen. Nun wollen die Erben ihn (fast) lynchen.
Von solchen Fällen leben die Juristen. Zwar ist es für den Treuhänder/Testamentsverwalter am einfachsten, auf das Geld auf dem Girokonto zuzugreifen, um die dringendsten Angelegenheiten zu regeln, aber dieses Geld gehört eindeutig zur Erbmasse.
Besteht überdies eine Sterbegeldversicherung, dann wäre dieses zweckgebundene Geld vorrangig seiner Bestimmung zuzuführen und das Geld vom Girokonto (die Erbmasse) zu schonen.
Diese Ausführungen gelten fürden Sonderfall, wenn der Begünstigte der Sterbegeldversicherung zum Testamentsverwalter/Treuhänder/Nachlassverwalter wird.
Aber: Der Testamentsverwalter hat Anspruch auf eine Angemessene Aufwandsentschädigung, um dessen Höhe auch gestritten werden kann. Zu bedenken ist jedoch, dass es Hauptberufliche Testamentsvollstrecker (vor Allem Juristen deren Gebührenordnung) gibt, die davon ganz gut leben können. Sie würden viel mehr vom Erbe aufzehren als ein Angehöriger, der seine Funktion pro bono oder selbst für eine gewisse Aufwandsentschädigung ausübte.
@Andreea2009 mit "Überschuss" ist gemeint, dass dir von den Begräbniskosten noch etwas übrig bleibt. Meine Mutter hatte eine Sterbegeldversicherung in Wert von 5000 Euro abgeschlossen, uns hatte das Begräbnis ca 3000 Euro gekostet. Den Rest von 2000 haben wir erstmals auf Seite gelegt. Falls wir, nach kaufen des Steins nichts mehr brauchen bleibt es auf Seite für meine Tochter wenn sie groß ist ;-)
Kein Anspruch. Dem Begünstigsten steht frei was er mit der Leistung macht.
Ist zwar hart den Erben gegenüber, aber wenn es so ist... Danke!
ja das ist sehr hart, aber Casi hat recht........
er bekommt die differenz beim todesfall ausbezahlt und der rest gehört ihm. der erbe hat keinen anspruch.
woher hast du deine Infos? au weija... LOL
Also kann man sich damit einen Urlaub gönnen und die Erben auf den Beerdigungskosten sitzen lassen??? Das Leben ist doch bissl ungerecht! Aber DANKESCHÖN für die Antwort.