Erzwungende Exmatrikulation?

4 Antworten

Wenn keine Prüfungsverfahren offen sind, d.h. Wiederholungsfristen laufen, und die Semesterbeiträge sowie ab dem 15. Semester die zusätzlichen Studiengebühren bezahlt werden, ist ein Studium solange möglich bis es den Studiengang / das Studienfach nicht mehr gibt (die Prüfungsordnung tritt dann außer Kraft). Dies trifft inzwischen bspw. auf Magister- und Diplom-Studiengänge als auch auf die alte Hauptfach/Nebenfach-Kombinationen (AT2005) zu. In neuen Prüfungsordnungen wird in der Regel Bezug auf mögliche Übergangsregelungen genommen.

Sonderfälle sind den fachspezifischen Prüfungsordnungen zu entnehmen.

In manchen Bundesländern gibt es eine Langzeitstudiengebühr, bin mir nicht sicher ob Bremen dazu gehört. Aber von einer Zwangsexmatrikulation wegen zu langer Studiendauer weiß ich nichts. Allerdings kann es sein, dass du nicht mehr nach deiner alten Studienordnung studieren kannst, weil beispielsweise manche Fächer nicht mehr angeboten werden. Man kann aber einfach zu einer neueren wechseln (kann aber auch bedeuten, dass manches nicht angerechnet wird).

Das hängt ganz von dem Studiengang ab:

Ich studiere zwar nicht in Bonn, aber in vielen Studiengängen hast du eine begrenzte Anzahl an Klausurversuchen, hast du die aufgebraucht, bist du raus. Folglich wirst du - sofern du nicht hingehst und die Klausuren erfolgreich absolvierst - exmatrikuliert.

Steht in deiner Prüfungs- bzw. Studienordnung.