Erwerbsunfähigkeitsrente bei bipolarer Störung

4 Antworten

Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es gar nicht mehr für neue Fälle. Heute gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Diese stellt darauf ab, dass der Versicherte nur noch weniger als 3 Stunden täglich IRGENDEINE Tätigkeit ausüben kann. Bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden gibt es die halbe EM-Rente.

Grundvoraussetzung ist aber, dass 60 Monate Versicherungszeit nachgewiesen werden können. Davon müssen mindesten 36 pflichtversicherte Monate sein.

Für Fälle wie deinem, gibt es nur eine sog. Grundrente, die von den Versorgungsämtern begutachtet und bewilligt wird.

Du kannst dich darauf einstellen, dass du in Höhe der Grundsicherung "versorgt" wirst.

Hallo Vitamintablette,

Sie schreiben:

Erwerbsunfähigkeitsrente bei bipolarer Störung<

Antwort:

Zunächst wäre zu klären, was unter einer bopolaren Störung überhaupt zu verstehen ist!

Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bipolare_St%C3%B6rung

Auszug:

Die bipolare affektive Störung (auch bekannt unter der Bezeichnung manisch-depressive Erkrankung) ist eine psychische Störung und gehört zu den Affektstörungen. Sie zeigt sich bei den Betroffenen durch episodische, willentlich nicht kontrollierbare und extreme zweipolig entgegengesetzte (bipolare) Auslenkungen des Antriebs, der Aktivität und der Stimmung, die weit über dem Normalniveau abwechselnd in Richtung Depression oder Manie reichen!

Bitte bei Interesse unter obigem Link weiterlesen!

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit 1.1.2001 nur noch die teilweise und die volle Erwerbsminderungsrente!

Die Bewilligungskriterien bestehen grundsätzlich:

a)

aus der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Siehe hierzu z.B.unter folgendem Link:

google>>zukunftsministerium.bayern.de/fibel/sf_e067.php

Diese Voraussetzungen sind in Ihrem Fall, wenn Ihre Beschreibung so zutrifft, leider nicht erfüllt!

und zusätzlich b:

Aus der Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen!

Bitte beachten Sie hierbei:

Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so spielt es in der Regel keine Rolle, daß ggf. die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind!

Um hier sicher zu gehen, daß Sie nichts übersehen, sollten Sie sich aber in jedem fall von Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten lassen!

Gehen wir nun davon aus, daß Sie aus obigen Gründen keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, so bleibt eigentlich nur noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, welche allerdings wie alle Arten von Sozialhilfe von Ihrem Haushaltsgesamteinkommen abhängig ist!

Wenn Sie z.B. im Haushalt Ihrer Eltern wohnen, so kann es hier zu Problemen bei der Leistungsbewilligung kommen!

Siehe hierzu ggf. unter folgendem Link:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherunghilfefuer_rentner.pdf

ich habe eine schwere bipolare Störung und CFS (mit chronischer Migräne, extremer Erschöpfung und bekomme beim geringsten Stress Fieber) ... und das mit gerade mal 21 Jahren. Hab vor ein paar Jahren mein Fachabi gemacht und seitdem geht bei mir gar nichts mehr, sogar für Therapien bin ich zu krank. Da ich nicht arbeiten kann und auch nie konnte, haben mich meine Eltern bisher finanziell unterstützt, aber so kann es ja auch nicht ewig weiter gehen. Ich würde gerne Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen und habe dazu ein paar Fragen:

Antwort:

Sie können Ihre Eltern damit beauftragen, in Ihrem Auftrag stellvertretend die notwendigen Beratungen bei der DRV bzw. beim zuständigen Sozialamt (Amt für Grundsicherung) für Sie zu wahrzunehmen!

Zum Beispiel im Rahmen einer Betreuung!

Wichtig ist, daß Sie bei den zuständigen Behörden eine aktualisierte Krankenakte einschließlich Ihrer detaillierten Krankengeschichte und aussagefähigen Arztberichten vorlegen können!

Für die Grundsicherungsleistungen sind sowohl die DRV als auch das zuständige Sozialamt zuständig!

Ich weiß, dass es auch Beratungsstellen für solche Fragen gibt, bin aber zu erschöpft um da hin zu gehen. Aber vielleicht kann mir ja hier jemand helfen ... wäre sehr dankbar für Antworten.<

Antwort:

An den Behördengängen führt leider kein Weg vorbei, aber wie bereits oben beschrieben, kann dies ggf. von Ihren Eltern für Sie erledigt werden!

Mögliche Hilfsquellen:

google>>cjd.de/zentrale

google>>unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

google>>caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

google>>evangelische-beratung.info/

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Anspruch auf irgendeine Rente hat man nur, wenn man mindestens 60 Beitragsmonate erbracht hat. Du mußt schon slbst zu einer Beratungsstelle gehen. Bist Du den krankenversichert und erhältst Krankengeld, bist Du krank geschrieben?

Vitamintablette 
Fragesteller
 25.09.2013, 17:35

Danke für deine Antwort.

Ich bin gesetzlich krankenversichert, bekomme aber momentan kein Geld und bin auch nicht krank geschrieben. Eine längere Krankschreibung bekomme ich nur von einem Neurologen/Psychiater ... allerdings wollen sie mich nicht für so lange Zeit krank schreiben lassen, sondern mich erst mal in Reha stecken oder dazu überreden Psychopharmaka zu schlucken. Die Medikamente machen mich aber auch nicht gesund, sondern eher kränker und für Reha oder Psychiatrie bin ich einfach zu krank. Ich schaffe es nicht mal jede Woche zum Therapeuten zu gehen. Das mit der Beratungsstelle ist auch nicht so leicht, da sich dadurch meine Symptome so weit verschlimmern, dass ich für mindestens 2-3 Wochen gar nicht mehr aus dem Bett heraus komme.

Wenn ich keinen Anspruch auf Rente habe, was soll ich dann tun, um für die nächsten Jahrzehnte von irgendwoher Geld zu bekommen? :-(

Reanne  25.09.2013, 18:24
@Vitamintablette

Das hängt vom Einkommen Deiner Eltern ab. Bis zum 25. Lebensjahr sind sie sowieso verpflichtet, für Dich zu sorgen. Später mußt Du wahrscheinlich Sozialhilfe d.h. Hartz4 beantragen. Ich hatte hier bei GF mal einen Freund - leider verstrorben - der bekam auch Geld , es dauert halt, bis ich die Antworten hier wieder finde. Liegt sicher schon 2 Jahre zurück. Ich melde mich dann noch einmal.

Reanne  25.09.2013, 18:42
@Reanne

So alte Antworten sind nicht mehr vorhanden. Aber ich würde vorschlagen, Du beantragst erst mal einen Schwerbehinderten-Ausweis. Formulare gibt es beim Bürgeramt Deiner Stadt. Das ausführliche Mrkblatt ist dabei. Füll das mal aus und schicke das mit einem Paßbild zu Deinem zuständigen Versorgungsamt. Welches infrage kommt, sagt man Dir im Bürgerbüro.

Konrad Huber  26.09.2013, 12:01
@Vitamintablette

Ich bin gesetzlich krankenversichert, bekomme aber momentan kein Geld und bin auch nicht krank geschrieben.<

Antwort:

Wer nicht arbeitsunfähig krank geschrieben ist, der kann auch keinen Anspruch auf Krankengeld erheben!

Link:

http://www.aok.de/bayern/leistungen-service/krankengeld-34319.php

Auszug:

Krankengeld erhalten insbesondere pflichtversicherte Arbeitnehmer (innen) und Arbeitslosengeldbezieher (Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld) sowie freiwillig Versicherte, wenn und soweit die Satzung den Anspruch vorsieht.

Bitte unter obigem Link weiterlesen!

Eine längere Krankschreibung bekomme ich nur von einem Neurologen/Psychiater ... allerdings wollen sie mich nicht für so lange Zeit krank schreiben lassen, sondern mich erst mal in Reha stecken oder dazu überreden Psychopharmaka zu schlucken.

Antwort:

Die meisten Ärzte schreiben maxmimal 14 - Tage am Stück arbeitsunfähig, dann muß sich der Patient in der Regel wieder beim Arzt vorstellen!

Wenn Sie aus der gesetzlichen Sozialversicherung Leistungen beziehen wollen, dann müßen Sie grundsätzlich Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nachkommen, ansonsten können Ihnen Leistungen verweigert werden!

Es gibt allerdings Grenzen der Mitwirkungspflicht, siehe z.B. unter folgendem Link:

google>>finkenbusch.de/?p=1000

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Konrad Huber  26.09.2013, 11:46

Anspruch auf irgendeine Rente hat man nur, wenn man mindestens 60 Beitragsmonate erbracht hat.

Diese Aussage ist leider nicht korrekt!

Siehe bitte unter folgendem Link der DRV:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Auszug:

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:

Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (sogenannte allgemeine Wartezeit).

In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Lesen Sie bitte auch Seite 8

Für die Wartezeit zählen mit:

Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeits losengeld II – vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 – oder Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, freiwillige Beitragszeiten),

Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR),

Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,

Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung (vor 2013 versicherungsfreier 400­Euro­ Job, ab 2013 von der Versicherungspflicht befreiter 450­Euro­Job),

Zeiten aus einem Rentensplitting.

Kann die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt.

Das ist der Fall, wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst­ oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischen Gewahrsams vermindert erwerbsfähig geworden sind.

Grundsätzlich genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, bei einem Arbeitsunfall beziehungsweise Eintritt einer Berufskrankheit jedoch nur, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig waren; anderenfalls müssen Sie mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten zwei Jahren davor gezahlt haben.

vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Be­schäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.

8 Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebens jahres, längstens jedoch um sieben Jahre.

Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung

Die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen können.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Erwerbsminderungsrente bekommst du bei Behinderung.Als erstes solltest du einen Schwerbehindertenausweis beantragen.Dazu wendest du dich an das Landesamt für Soziales,Jugend und Familie in deinem Bundesland.Desweiteren kannst du einen Rentenantrag stellen bei dem Rententräger.Sinnvoll ist es Fachärzte zu konsultieren die dich unterstützen und bei denen du in Behandlung bist.Das ganze braucht Zeit.Möglich ist auch das du zu einem Vertrauensarzt des Rententrägers mußt um deine Einschränkungen festzustellen.Bei einer Schwerbehinderung ab 50% darf dir von der EM Rente nichts abgezogen werden. Lg