erwerbsminderungsrente? Unbefristet?

5 Antworten

Wenn Du jetzt (2019) in Reha warst und die Ärzte eine Empfehlung abgegeben haben, dass Du wieder arbeiten kannst, hat das natürlich die Rentenversicherung auch mitbekommen. Diese war schließlich der Auftraggeber der Reha und bekommt daher auch Info von der Reha Klinik.
Daher die neuerliche Begutachtung. Deshalb wurde wohl der medizienische Dienst eingeschaltet.
Rehaantrag und Rentenantrag ist im Prinzip das Gleiche! Die Reha Klinik entscheidet letztlich mit!

Selam3838 
Fragesteller
 02.08.2019, 23:25

Nein Ich war 2010 Reha. mit der Reha wurde Rente damals Anfangen.

Rumpelric  02.08.2019, 23:48

Wahrscheinlich ist es einfach Routine?! Vieleicht wurde über bestimmte Fälle (Krankheitsbilder, und dazugehörige Therapiemöglichkeiten) neu entschieden?! Vielleicht hat dich auch jemand angeschwärzt!? Auch das ist denkbar, ich will es aber nicht behaupten und hoffen.
Die Rente darf jeder Zeit nachprüfen ob Rehaanspruch weiterhin besteht. Das ist rechtens. Ich empfehle Kooperation! Wenn Du dann den Bescheid bekommst, mit dem Du nicht einverstanden bist, hast Du das Recht Widerspruch einzulegen.

Hallo und guten Abend - ich kann dir leider nicht helfen, aber ich würde mal anrufen und fragen, warum die Entscheidung, dass Sie bis 2033 Rente zugesagt bekamen, auf einmal in Frage gestellt wird. Eventuell auch mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt (Sozialrecht) fragen - möglichst bald!

Selam3838 
Fragesteller
 02.08.2019, 23:11

danke dir kennst du Gute Rechsanwalt?

Auch unbefristete Renten können jederzeit von der Rentenversicherung ohne Angaben von Gründen überprüft werden. Manche Menschen haben Glück und werden in Ruhe gelassen, andere müssen sich nach ein paar Jahren begutachten lassen. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Jahren deutlich öfter von der Rentenversicherung gemacht wird, da die RV in Zukunft massive Geldprobleme bekommen wird.

Die Überprüfung ist natürlich erstmal Stress und man hat bestimmt auch Angst oder Sorgen, und fragt sich, nimmt man mir die Rente weg? Aber wenn sich dein Gesundheitszustand nicht so verbessert hat, dass du wieder Erwerbsfähig bist, kann die Rentenversicherung dir die Rente nicht wegnehmen.

Wichtig ist!!!! Obwohl der Ratschlag jetzt zu spät kommt. Auch wenn du eine unbefristete Rente hast, solltest du regelmäßig zum Arzt/Facharzt gehen, wenn möglich 1 Mal im Quartal ansonsten mindestens 2 Mal im Jahr. Auch wenn der Arzt nichts machen kann, ist es wichtig, das er die Krankheit dokumentiert und man der Rentenversicherung/Gutachter aktuelle Krankheitsunterlagen mitbringen kannst. Oft ist das Problem, das viele nicht mehr zum Arzt gehen, weil sie eine unbefristete Rente haben und der Arzt sowieso nichts machen kann. Das ist aber nicht gut.

Zusammenfassend:

1. Die Überprüfung ist absolut rechtens und man muss trotz unbefristeter Rente immer damit rechnen überprüft zu werden.

2. Mehrmals im Jahr zu deinen Ärzten gehen und deine Beschwerden dokumentieren lassen, damit du bei der Überprüfung Unterlagen hast.

3. Wenn sich dein Gesundheitszustand nicht gebessert hat, und die Medizin für deine Krankheit keine neue Therapie oder Medikamente erfunden hat, bekommst die Rente auch weiterhin, aber ich verstehe dass die Überprüfung Angst und Sorgen macht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Selam3838 
Fragesteller
 03.08.2019, 21:34

Was Empfehlt du denn ?

Gutachter kennt mich doch gar Nicht?

Ich denke dass die Gutachten damit Rente Wegnehmen sollen

anders kann ich mir nicht Vorstellen?

danke Trotzdem

Hallo Selam3838,

Sie schreiben:

erwerbsminderungsrente? Unbefristet?
2015 Habe Antrag eingereicht habe Dauerrente Bekommen bis zum 2033

Antwort:

Viele Betroffene gehen bei einer unbefristet bewilligten Erwerbsminderungsrente irrtümlich davon aus, daß dies ein Freibrief für alle Ewigkeiten ist!

Dem ist aber nicht so, denn die zuständige DRV-Rentenanstalt kann jederzeit erneute Gesundheits-/Leistungsprüfungen anordnen!

Ganz besonders brenzlig kann es werden, wenn sich Betroffene ab Rentenbezug irrtümlich in Sicherheit wiegen und Ihre Ärzte nicht mehr regelmäßig aufsuchen, denn dann fehlt ganz einfach und logischerweise der glaubhafte, plausible Nachweis, daß die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen noch vorhanden sind!

Aus diesem Grund gilt das ungeschriebene Gesetz:

Betroffene sind gut beraten, auch ab Rentenbezug regelmäßig Ihre Ärzte aufzusuchen und diese Arztbesuche mit entsprechenden Arztberichten zu dokumentieren!

Ansonsten droht, wie in Ihrem aktuellen Fall, eine meist sehr lästige, unangenehme, stichprobenartige Neubegutachtung mit ungewissem Ausgang!

Wie soll Begutachter Feststellen innerhalb von 2 Std Behandlung zeit Dass Ich wieder Arbeiten soll oder nicht?

Antwort:

An Hand vorhandener oder ggf. nicht vorhandener Arzt-/Entlassungsberichte sowie an Hand von diversen Kurzuntersuchungen/Befragungen/Tests!

https://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf

https://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

==

Wieso will der Rentenkasse das haben?

Antwort:

Ganz einfach um festzustellen, ob Ihre ursprünglich vorhandenen, gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen überhaupt noch vorhanden sind, bzw. ob diese sich ggf. gebessert haben!

===

Als juristischer Laie sind Sie gut beraten, einen kompetenten Rechtsbeistand, wie z.B. VDK hinzuzuziehen:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Selam3838 
Fragesteller
 03.08.2019, 21:40

Hallo Konrad

Danke dir für Deine Antwort ich gehe jeden Quartel machmal auch 2 alle Drei Monate Zum Arzt.

zuletzt hat meine Arzt meine Medikamente Gewechselt.

Ich denke dass Rentekasse dass haben will damit die Rente Abgebrochen wird.

Die Überprüfung mach mich Angst und Sorgen.

Ich Arbeite seit 10 Jahren nicht

welche Arbeitgeber soll mir eine Stelle Anbieten?

DerHans  04.08.2019, 13:47
@Selam3838

Ob ein Arbeitgeber dir eine Stelle anbietet, ist NICHT das Kriterium. Es wird nur deine Restleistungsfähigkeit beurteilt.

Konrad Huber  04.08.2019, 15:47
@Selam3838
Die Überprüfung mach mich Angst und Sorgen.

Antwort:

Angst ist der denkbar schlechteste Ratgeber, den man sich denken kann, denn Angst frißt wertvolle Energie!

Machen Sie ganz einfach Ihre Hausaufgaben!

Wenn Ihre eigene Krankenakte auf aktuellem- und optimiertem Stand ist, dann müßen Sie sich keine Sorgen machen!

Ist Ihre eigene Krankenakte nicht auf aktuellem und nicht auf optimierten Stand, dann müßen Sie ganz einfach Ihre Hausaufgaben machen, sich mit Ihren Ärzten vertrauensvoll zusammensetzen und von Ihren Ärzten aktuelle, klare und sehr detaillierte Arzt-/Entlassungsberichte organisieren!

Ohne ärztliche Kooperation stehen die Chancen nicht auf Erfolg!

Da die Sozialversicherungsträger den Ärzten diesen zeitlichen Mehraufwand nicht vergüten, ist die Motivation der Ärzte meist = 0!

Aber auch für die Ärzte ist Zeit = Geld!

Nichts auf dieser Welt gibt es im Endeffekt umsonst!

Sprechen Sie bei Bedarf mit Ihren Ärzten vertrauensvoll über eine angemessene Vergütung (nicht Bestechung!) für den anfallenden Zeitmehraufwand betreffs Ausarbeitung eines hilfreichen Arztberichtes, das kann oft Wunder bewirken!

Denn:

Begutachtungen erfolgen in der Regel auf der Basis vorhandener Akten und werden ggf. durch diverse Kurzuntersuchungen/Zusatzbefragungen ergänzt!

Was in Ihren Akten nicht drinnsteht, wird demzufolge nicht berücksichtigt!

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Lernen Sie aus diesen Infos und bereiten Sie sich auf den Begutachtungstermin dementsprechend vor!

https://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf

https://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%

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Ich denke dass Rentekasse dass haben will damit die Rente Abgebrochen wird.

Antwort:

Derartige Gedankenspiele helfen Ihnen in der Praxis nicht weiter!

Beweisen Sie ganz einfach zusammen mit Ihren Ärzten, daß Ihre gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen weiterhin vorhanden sind und machen Sie Nägel mit Köpfen!

Sie sind für die medizinischen Nachweise zuständig!

Aus Ihrer eigenen Krankenakte muß stets klar und sehr detailliert ersichtlich sein, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Ihr Rechtsbeistand ist zuständig für die juristische Umsetzung!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Selam3838 
Fragesteller
 04.08.2019, 15:59
@DerHans

Meine Frage ist auch muss ich Gutachten gehen oder kann ich dagegen was machen?

gutachten sind ja Zugunsten der RENTENKASSE.

ist ja fast 95 Prozent so

DerHans  04.08.2019, 17:32
@Selam3838

Wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, wird die Leistung "vorsorglich" eingestellt. Man will ja vermeiden, dass zu hohe Rückzahlungsverpflichtungen auflaufen

Bei einer Erwerbsminderungsrente kann die RV auch routinemäßig Nachuntersuchungen veranlassen.

Dazu bist du auch verpflichtet. Das fällt unter Mitwirkungspflichten.

Auch will die RV prüfen, ob du überhaupt in Deutschland ansässig bist. Es gibt ja genug Leute, die nur noch eine "Postanschrift" haben.

Selam3838 
Fragesteller
 04.08.2019, 14:18

Danke für die Antwort muss ich Gutachten annehmen?

oder reicht wenn ich Ateste und Befunde nachreiche?

Bin ja seit 9 Jahren Rentner und es hat sich nichts verbessert.

Gutachten sind meistens ZUGUNSTEN der Rentenkasse.