Erwerbsminderungsrente MdE 20%, weniger als 3 h Arbeite möglich?

6 Antworten

Wie alt ist dein Kollege? Vor 1962 geboren?

Wenn nach 1961 geboren, dann kommt es darauf an, ob man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Std erwerbsfähig ist.

Hier gibt es keinen Berufschutz mehr.

Ansonsten würde es vermutl auf eine teilweise Erwerbsminderung hinaus laufen.

Natürlich wird die BG Rente auch auf die gesetzl. Rente angerechnet gem. Paragraf 93 SGB VI

Und es bleibt die Frage, ob man mit "nur" 20% MdE voll erwerbsgemindert ist. Das entscheidet aber der ärztl. Dienst der DRV

Wenn ich das richtig verstehe, kann der Kollege arbeiten, aber eben nicht mehr im bisherigen Beruf. Da er nur 20 MdE hat, wird er keinesfalls eine volle ERwerbsminderungsrente erhalten.

Das heißt, er muss eben eine andere Tätigkeit ausüben. Es gibt noch viele andere Berufe, in denen man nicht im Lager arbeiten muss.

Hallo chris111989,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente MdE 20%, weniger als 3 h Arbeite möglich?

Antwort:

Erwerbsminderungsrente in der DRV hat nichts mit dem MDE der Berufsgenossenschaft zu tun, das ist wie ein Vergleich mit Äpfeln und Birnen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_der_Erwerbsf%C3%A4higkeit

Auszug:

Minderung der Erwerbsfähigkeit

Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), der früher auch für das soziale Entschädigungsrecht bedeutsam war. 

Er ist nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Arbeitsunfähigkeit (AU) der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung oder Grad der Behinderung (GdB) des Rechts der behinderten Menschen. Hinter diesen Begriffen stehen jeweils verschiedene rechtliche Definitionen.

Es wurde nicht festgestellt, wie viele Stunden er arbeiten kann. In seinem bisherigen Beruf als Lagerist kann er gar nicht mehr arbeiten. Wenn er also in seinem bisherigen Beruf weniger als 3 h arbeiten kann, ist dann nicht die volle Erwerbsminderungsrente fällig?

Antwort:

Zunächst einmal wäre wichtig zu wissen, ob diese Person vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren ist!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wikipedia hilft. Bei Streitigkeiten helfen SoVD und VDK.

Erwerbsminderungsrente (Rentenversicherung) ist nicht gleichzusetzen mit einer Verletztenrente aufgrund des Arbeitsunfalles (Berufsgenossenschaft).

bei der vollen Erwerbsminderungsrente über die Rentenversicherung geht es bei der Beurteilung darum, ob man überhaupt irgendeine Beschäftigung ausüben kann, und wenn es nur Pförtner ist.

aus deiner Schilderung schließe ich, dass er nur als Lagerarbeiter nicht eingesetzt werden kann, dass schließt nicht aus, dass er eine andere Tätigkeit durchaus ausüben könnte.

chris111989 
Fragesteller
 24.08.2017, 15:13

Das heißt, dass die Verletztenrente bei einer MdE von 20%, 20% des bisherigen entspricht? Kann er daneben auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen?

Gibt es hier Beratungsstellen, an die er sich wenden kann?

eulig  24.08.2017, 16:26
@chris111989

dazu sollte er sich an eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. aber ich sehe hier wenig Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente.

denn zunächst gilt:

Reha vor Rente. und damit ist nicht nur ein Kuraufenthalt gemeint. damit sind auch Arbeitsplatzspezifische Maßnahmen gemeint wie Umschulung usw.