Erste Tätigkeitsstätte ist nicht Arbeitsort - was gilt es steuerliche zu beachten?
Ich befinde mich in einem dualen Studium. Ich wohne in Berlin, meine erste Tätigkeitsstätte ist in Leipzig und im Jahr 2019 war ich in den Berufszeiten (also den Zeiten, wo ich nicht an der Hochschule war) lediglich in Berlin auf Arbeit. Bei der Steuererklärung können bei den Fahrtkosten 30 Cent zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte abgesetzt werden. Kann ich dies auch in meinem Fall nutzen? Ich war ja nie in Leipzig.
2 Antworten
Ich werde aus dem Text leider nicht ganz schlau, deshalb beschreibe ich das mal allgemein. Bei einem dualen Studium ist der Ort, wo du arbeitest die erste Tätigkeitsstätte. Für Fahrten dorthin kommt nur die Entfernungspauschale in Betracht ( 0,30 pro einfache Wegstrecke)
Wenn du nicht an dem Ort wohnst, wo sich die Hochschule befindet, kannst du für die Fahrten dorthin Reisekosten geltend machen ( 0,30 pro gefahrenen km). Zusätzlich kannst du für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand ansetzen.
Wenn du in einem Jahr nicht in der Hochschule/ Arbeit warst, kannst du auch keine Fahrtkosten dorthin ansetzen.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Also nochmal ein paar mehr Details: In meinem dualen Studium ist meine erste Tätigkeitsstelle Leipzig. Ich wohne in Berlin und meine Hochschule ist auch in Berlin. Den Weg zur Uni und Verpflegungspauschale habe ich schon angesetzt. Nun ging es aber noch darum, wie ich die Entfernungspauschale, also die 30 Cent für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle ansetze. Im Jahr 2019 hatte ich alles in Berlin, also Wohnort, Hochschule und Arbeit. Meine erste Tätigkeitsstelle hat der Arbeitgeber allerdings als Leipzig festgelegt, weil ich im ersten Jahr des dualen Studiums in Leipzig gearbeitet habe. Nun frage ich mich, ob ich, obwohl ich nicht in Leipzig 2019 gearbeitet habe, sondern nur in Berlin, trotzdem die erste Tätigkeitsstelle verwenden kann?
Wenn Du 2019 ausschließlich in Berlin verbracht hast, wie kommst Du dann auf die Idee, dass Du Fahrtkosten absetzen kannst?
erster Tätigkeitsstelle:
ab wann und wie oft bist Du 2019 vom Wohnort zur Arbeit gefahren
Zur Arbeit in Berlin oder zur ersten Tätigkeitstelle in Leipzig? Wenn du Leipzig/erste Tätigkeitsstelle meinst, dann gar nicht. Ich war lediglich in Berlin. Mehr Infos hab ich im Kommentar der anderen Antwort ergänzt.
Dann kannst Du doch auch keine Fahrtkosten ansetzen!
Und wie wird das dann steuerlich behandelt? Ich nutze die tatsächlichen Wege? Kann ich dann andere Pauschalen geltend machen, weil ich ja nicht am Arbeitsort war, der meiner ersten Tätigkeitsstelle entspricht?
Na gar nicht. Nur was Du wirklich ausgegeben hast, zählt an dieser Stelle!
Weil in der Theorie der Fahrtweg zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstelle genutzt wird.