Erstattung "Versehentlich" Kirchensteuer durch Steuererklärung

3 Antworten

Grundsätzlich - da es hier ja um die Abrechnung des aktuellen Steuerfalls und nicht um Vorjahre geht - würde ich den AG auffordern, die Lohnabrechnungen der fehlerhaften Monate zu korrigieren. Immerhin ist das sein Problem, nicht Deins, und demzufolge auch die Jahressteuerbescheinigung falsch. Es kann aber sein, dass das nicht für alle Monate rückwirkend mehr möglich ist. In dem Fall muss die zu Unrecht abgeführte Kirchensteuer nicht beim FA, sondern direkt beim zuständigen Kirchensteueramt rückgefordert werden. Das geht formlos unter Angabe der Steuer-ID und der korrekten Bescheinigung. Ggfs. einfach direkt dort anrufen, das ist in der Regel der schnellste und freundlichste Weg. Das KiStAmt kann ja nichts dafür - die müssen sich auf die Angaben des AG verlassen.

TyRoyale 
Fragesteller
 27.02.2013, 17:55

Vielen Dank, werde die Option mit dem Kirchensteueramt nehmen. Kannst Du auch etwas zu der Steuererklärung sagen. M.E.n. müßte ich ja nun zuerst das KiStAmt bitten mir die Steuern zu erstatten und anschießend mit entsprechendem Beleg meine Steuererklärung machen. Dort dann bei einbehaltener Kirchensteuer "null" angeben.?

FordPrefect  28.02.2013, 08:01
@TyRoyale

Vielen Dank, werde die Option mit dem Kirchensteueramt nehmen.

Das ist aber nur dann eine Option, wenn die JStB bereits mit der Steuererklärung beim FA eingereicht wurde. Denn andernfalls muss der AG die JStB neu erstellen und rückwirkend die Lohnberechnungen korrigieren. Das geht bis April 2012 einschließlich (davor aufgrund der sog. Märzkklausel nicht mehr). Hast Du denn die Steuererklärung bereits eingereicht?

M.E.n. müßte ich ja nun zuerst das KiStAmt bitten mir die Steuern zu erstatten und anschießend mit entsprechendem Beleg meine Steuererklärung machen.

Nein. genau so ist es falsch. Wenn Du vor Einreichung der Erklärung merkst, dass die Daten falsch sind, musst Du zuerst die Datenlage korrigieren, weil eben deine JStB unkorrekt ist. Hier ist zunächst der AG fefordert, die fehlerhaften Abrechnungen richtig zu stellen und Dir eine korrekte JStB auszufertigen.

TyRoyale 
Fragesteller
 28.02.2013, 17:56
@FordPrefect

Nein, die JStB liegt noch bei mir, da ich aufgrund der Unsicherheit mit der Kirchensteuer nichts verkehrt machen wollte, was zu unnötigen Rückfragen führt. Ich denke, dass die von dir genannte Vorgehensweise für NRW ga rnicht funktioniert, oder?

FordPrefect  01.03.2013, 12:59
@TyRoyale

Ich verstehe jetzt ehrlicherweise nicht, was Dich verwirrt. Wenn Du die JStB schon / noch hast, also noch keine Erklärung eingereicht hast, ist der korrekte Weg, dem AG die JStB zurückzugeben und um Korrektur der Lohnabrechnungen der Vormonate mit Verweis auf die falsche Kirchenzugehörigkeit zu bitten. Dazu ist der AG verpflichtet, da seine Lohnabrechnungen falsch waren. Dann muss der AG Dir eine korrigierte JStB ausstellen, und Dir die fehlerhaft abgeführten Beiträge erstatten. Anders wäre es m.E., läge bereits der Bescheid vor - dann müsstest Du das zuständige KiSt-Amt kontaktieren mit der Bitte zur Erstattung. Wenn Du es ganz genau wissen willst, frage entweder Dein Personalbüro oder einen StB bzw. Lohnsteuerhilfeverein.

Erst einmal ist zu klären, in welchem Bundesland Du lebst.

In Bayern müßtest Du Dich zB direkt ans Kirchenamt wenden, um das Geld wieder zu bekommen, da in Bayern die Kirchen selbst für die Erhebung der Kirchensteuer zuständig sind.

In zB Niedersachsen dagegen würdest Du die "zu unrecht einbehaltene Kirchensteuer" über die Steuererklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. In diesem Fall trägst Du - so wie Du Dir das schon gedacht hast - einfach die Kirchensteuer auf der Anlage N ein und erläuterst dies in einem kurzen Anschreiben.

Ich würde morgen einfach beim Finanzamt nachfragen, dort kann man Dir am besten sagen, was Du machen sollst.

TyRoyale 
Fragesteller
 28.02.2013, 17:53

Ich lebe in NRW. Ein entsprechendes Kirchenamt konnte ich für meinen Landkreis auch gar nicht finden. Werde mich morgen nochmal an's Finanzamt wenden, wobei mir mit den genannten Antworten ja im Grunde alles beantwortet wurde.

mandelaua  28.02.2013, 19:20
@TyRoyale

Ich meine, auch in NRW übernehmen die Finanzämter für die Kirchen die Kirchensteuerfestsetzung und -erhebung. Es sollte da also genauso laufen, wie in Nds.

Ein Kirchenamt ist i.d.R. nicht für einen Landkreis, sondern für das ganze Bundesland zuständig und hat meist seinen Sitz in der Landeshauptstadt.

Aber rufe -wie gesagt- morgen beim Finanzamt an. Zur Not können sie Dir dann auch die Anschrift des Kirchenamtes nennen.

Trage in der "Anlage N" alle Zahlen aus Deiner Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ein. Im Mantelbogen trägst Du bei der Frage nach ner Religionszugehörigkeit "Keine" oder "VD" ein. Dann wird das Finanzamt möglicherweise nachfragen, aber über die Einkommensteuererklärung wirst Du alles erstattet bekommen. Ein Hinweis: Du müsstest eigentlich einen Ausdruck Deiner "ELSTAM"- Daten erhalten haben. Das sind die Daten, nach denen sich die Arbeitgeber künftig beim Lohnsteuerabzug richten. Kontrolliere mal, was da zum Kirchensteuerabzug bei Dir gespeichert ist. Wenn da "Keine Konfession" steht, hast Du auch mit der Erstattung der Kirchensteuer kein Problem.

TyRoyale 
Fragesteller
 28.02.2013, 17:49

Vielen Dank für die Antwort. Den Hinweis bzgl. des ElStam Verfahrens erhielt ich auch bereits durch unsere Lohnbuchhaltung. Mir ist nie ein derartiges Schreiben zugegangen. Ich bin in den letzten Jahren mehrfach umgezogen. U.U. ist da etwas durcheinander gekommen.

Helmuthk  28.02.2013, 18:02
@TyRoyale

Dieses Schreiben wurde nach meiner Information Anfang dieses Jahres an alle Arbeitnehmer versandt mit der Bitte um Prüfung, ob die Angaben stimmen. Ich hatte nichts erhalten, weil ich kein Arbeitnehmer bin. Wenn Du nichts erhalten hast, lass Dir von Deinem Arbeitgeber einen Ausdruck geben. Bei Differenzen solltest Du Dich Dann an das Finanzamt wenden, von dem die Daten kamen.