Eröhung der Nebenkosten falsch datiert?

5 Antworten

Vermieter verschicken die Abrechnungen und ab dem Zeitpunkt des Zugangs hat man 4 Wochen Zeit, um eine evtl. fällige Nachzahlung zu bezahlen. Dieser Zeitraum wird normalerweise genutzt, um Unstimmigkeiten aufzuklären. Manchmal dauert das aber länger, jedoch ist die Nachzahlung trotzdem fällig.

Ergibt sich aus der Nachzahlung eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung, ist diese auf jeden Fall auch erst mal zu bezahlen. Das Schreiben mit der Erhöhung habt Ihr doch mit der Abrechnung erhalten. Ausrede, "nie bekommen", zählt daher nicht und mit der nochmal zugesandten Kopie, wisst Ihr nun endgültig Bescheid.

Die Klärung des viel zu hohen Wasserpreises und evtl. andere Unstimmigkeiten können nachgeholt werden. Die Sache ist offenbar am Laufen. Wenn sich dann heraus stellt, dass Ihr bei weitem weniger nachzahlen müsst oder sogar noch was zurück bekommt, könnt Ihr natürlich auch die Vorauszahlung wieder reduzieren.

Warum die Sache so strikt geregelt ist: So wird vermieden, dass Millionen von Mietern erst einmal die Zahlungen verzögern und die Vermieter dementsprechend auf ihren hohen Auslagen sitzen bleiben. Mieter haben es im Gegenzug sehr leicht, zu viel bezahltes wieder zurück zu holen. Einfach durch Kürzung der Mieten, was ungefährlich ist, sobald alles geklärt ist.

gooo606 
Fragesteller
 24.01.2022, 14:39

Mit der Abrechnung kam eben keine Erhöhung.

bwhoch2  24.01.2022, 15:02
@gooo606

Ich habe gelesen, was in dem Brief steht:

mit dem heutigem Schreiben erhalten Sie die Betriebskostenabrechnung...

Also gehe ich davon aus, dass dies das Anschreiben war, an dem die BK-Abrechnung hing. Die Erhöhung der Vorauszahlung ist dabei nicht zu übersehen.

Die Erhöhung der Nebenkosten ergibt sich doch zwangsläufig aus der Nachzahlung die fällig wurde. das ist doch auch im Interesse des Mieters, dass die nächste Nachzahlung dann geringer ausfällt. Die Nebenkosten sind doch nur eine Ratenzahlung auf die tatsächlichen Kosten. Ist der Abschlag zu hoch, wird er ja auch wieder erstattet.

gooo606 
Fragesteller
 24.01.2022, 13:18

Problem ist das die Nebenkostenabrechnung zu 99% nicht rechtens ist (Nachzahlung für 10monate von 1200€ und einem Kubikmeterpreis für Wasser von 33€, Durchschnitt sind bei uns 9-12€). Auch in Rücksprache mit Kollege, Freunden und Familie ergaben sich Unstimmigkeiten und eine andere Partei bei uns im Haus klagt schon seit 5 Jahren. Der Vermieter hat die Summe aber nie eingefordert. Zudem muss man ja trotzdem über eine Erhöhung informiert werden was bis dato nicht geschehen ist

Nach geltendem Recht ist eine Anpassung der Vorauszahlungen ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung zulässig.

Voraussetzung ist natürlich eine korrekte (formell und inhaltlich) Abrechnung.

Ist sie das nicht, gilt der Termin für eine Anpassung erst ab Zustellung der/einer korrekten Abrechnung.

Warum sollte das Schreiben deswegen nicht gültig sein?

Mir scheint, es handelt sich um die Kopie eines Schreibens, das im Oktober an die Mieter versendet wurde.

Für die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung gelten die Regelungen/Fristen zur Mieterhöhung nicht.

gooo606 
Fragesteller
 24.01.2022, 14:40

Bloß haben wir im Oktober nie ein derartiges schreiben erhalten

Mieterverein, der meist nicht einmal sein eigenes Lexikon kennt, kümmert sich, hat aber seit Monaten keinen Plan?

In meinem Bestand wäre längst der Mahnbescheid raus.

Und Deine Einsichtnahme beim Vermieter hat seine Schummelei bestätigt oder wurde etwa gar nicht geschaut?

Eine Abrechnung, ohne Anschreiben, kommt wirklich nicht vor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung