Erneuerung von 10 Jahre altem PVC bei Auszug?

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Die Erneuerung des Belages durch euch als Mieter ist hier nicht erforderlich. Er dürfte nach solch langer Liegezeit längst abgeschrieben sein. Auch gälte neu für alt. Also u.U. ein geringer Betrag für eine Restzeit zu leisten. Hier sehe ich das aber nicht als gerechtfertigt. Durch die Nutzung entstehen Gebrauchsspuren (Abdrücke im SZ). Sowas ist mit der Miete abgegolten. Es ist demnach hier durch euch nichts zu tun. Macht Fotos und sichert Zeugenaussagen zum Zustand

Da euch die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, müsst ihr nun beim Auszug nix tun. Hinzu kommt, dass lediglich besenreine Übergabe vereinbart ist.

Bezüglich der Tapeten gilt die Regelung im Mietvertrag. Wenn dort drin steht, dass sie neu tapezieren müssen, kann das sein, dass das auch gilt. Im allgemeinen steht jedoch nur, dass Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Dann müssen sie nicht neu tapezieren.

Bezüglich des Fußbodens ist es so, dass der Vermieter als Eigentümer des Fußbodens selbstverständlich festlegen kann, was dort für ein Fußboden drinnen ist. Er kann jedoch nicht festlegen, dass sie diesen Fußboden reinlegen müssen. 10 Jahre alter PVC Boden muss nicht unbedingt erneuerungsbedürftig sein. Man kann diesen auch stellenweise erneuern. In jedem Fall war es falsch, dass sie auf eigene Kosten den neuen Fußboden gekauft haben. Denn der Vermieter kann verweigern, dass dieser eingebaut wird.

Die Frage ist also nicht, ob sie ihren gekauften Fußbodenbelag einlegen dürfen, sondern ob sie einen neuen Fußbodenbelag einlegen müssen. Wenn dies der Fall ist, dass sie verpflichtet wären, dem Fußbodenbelag zu erneuern, kann der Vermieter bestimmen, welcher Fußbodenbelag reinkommt. Wenn dieser dann teurer ist als der bisherige (Laminat statt PVC) dann kann der Vermieter verlangen, dass sie eine Summe bezahlen, die so hoch ist, dass er davon einen neuen PVC Belag kaufen könnte. Den Mehrbetrag für das Laminat müsste der Vermieter dann bezahlen.

Der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten, wenn er nachweist, das in dieser Höhe ein Schaden vorhanden ist bzw. dieser Schaden streitig ist. Den Rest der Kaution muss er aber unverzüglich auszahlen.

albatros  02.07.2013, 09:18

kopfschüttel!!!!!! soviel Falsches, das tut richtig weh ... .

Wir ziehen auf Ende Julinach 3 Jahren aus unserer Mietwohnung. Inzwischen sind die PVC Böden allesamt über 10 Jahre alt, und waren schon beim Einzug kräftig zerschlissen und teilweise mit Brandlöcher versehen. Vor kurzem nun habe ich beim Verschieben des Sofas einen Riss in den PVC gemacht.

Nach zehn Jahren hat ein PVC-Belag so ziemlich seine Lebensdauer erreicht.

Allenfalls einen kleinen Anteil, könnte der Vermieter veilleicht noch verlangen.

Wir haben nun einen neuen PVC mit ungefähr gleichem Muster gekauft um diesen zu verlegen

Das war eigentlich zu voreilig; wäre nicht nötig gewesen,

Die Vermieterin jedoch, ist damit nicht einverstanden, da sie lieber einen Laminatboden rein machen wollte, allerdings auf unsere Kosten.

Die Vermieter darf gerne Laminatboden verlegen, aber nicht auf Eure Kosten!

Sie meinte auch, dass sie eventuell neue Tapeten in die Wohnung machen müsse, da man die Struktur der Rauhfaser nicht mehr so genau sehen würde. Wir renovierten beim Éinzug. Wie wir nun gehört haben, hat sie bis jetzt noch keinem Mieter die Kaution zurück gegeben, und es hat sich auch nie jemand dagegen gewehrt.

Ob Ihr überhaupt was machen müsst hängt zum Einen davon ab, ob es unwirksame Klauseln in Eurem Mietvertrag gibt.

Wendet Euch an den Mieterbund oder einen Anwalt, die Vermieterin muss man endlich in die Schranken weisen.

johnnymcmuff  27.06.2013, 23:45

Hier mal ein Link zu Schönheitsreparaturen:

http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl011.htm

johnnymcmuff  27.06.2013, 23:48
@johnnymcmuff

bei uns steht nur..."Besenrein" beim Auszug....nix renovieren, da wir beim Einzug renoviert haben.

Das bedeutet dann auch nur besenrein hinterlassen:

Besenrein Keine Renovierungsarbeiten

(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund – entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.

Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.

Bei 10 Jahre altem PVC ist die Abnutzung normal. das wird mit der Miete abgegolten. Der vermieter kann nicht vom Mieter verlangen, einen hochwertigeren Boden zu verlegen, als er beim Einzug vorgefunden hat, selbst wenn er den belag beschädigt hat. du solltest zu einem mieterverein gehen, um Dich beraten zu lassen, da der vermieter anscheinend auf Eure Kosten die Wohnung sanieren will.

Eure Vermieterin sollte sich mal erkundigen. Wenn ihr die Wohnung mit Bodenbelag gemietet habt braucht ihr diesen nicht ersetzen sofern es nur um normale alterungs/verschleißspuren geht. Und schon gar nicht müsst ihr dann Laminat bezahlen.Auch die Wände üssen nicht neu tapeziert werden wenn sie nicht gerade komplett vergilbt sind oder von euch außergewöhnlich gestalltet wurden. Sie muss weiße Wände akzeptieren. Droht ihr mit Klage wenn sie die Kaution nicht raus rücken will. Aber geht dann auch wirklich zum Anwalt wenn es drauf ankommt.

http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html

StupidGirl  27.06.2013, 23:21

Aber versuchen kann man es ja mal.......