Erhöht sich der P-Konto betrag nach der Hochzeit?

8 Antworten

Dein Pfändungsfreibetrag würde angehoben werden, wenn Du nachweist, dass Du der Frau zum Unterhalt verpflichtet bist und ihr auch tatsächlich Unterhalt leisten kannst - sonst nicht.

Handelt es sich bei dem Kind um Dein leibliches, so bist Du ihm gegenüber bereits unterhaltspflichtig (und ggf. auch seiner Mutter) - dann sollte Dein Pfändungsfreibetrag bereits jetzt über dem Mindestbetrag liegen....

Kannst Du allerdings für das Kind keinen Unterhalt zahlen, weil Du nicht genügend Einkommen erzielst, so liegt Dein Pfändungsfreibetrag an der unteren Grenze und erhöht sich auch durch die Heirat nicht. Denn wenn Du dem Kind schon keinen Unterhalt leisten könntest, wärst Du der Frau gegenüber schon garnicht "leistungsfähig".

Der Pfändungsfreibetrag wird nicht automatisch angehoben, weil man einer Person (oder mehreren) eigentlich unterhaltspflichtig wäre, sondern nur, wenn man ihnen auch tatsächlich Unterhalt leistet......

Hätte die zukünftige Ehefrau selbst ein so hohes Einkommen, dass Du ihr nach der Hochzeit überhaupt nicht unterhaltspflichtig wärst, würde sich Dein eigener Pfändungsfreibetrag also auch nicht erhöhen.....

Ja er erhöht sich wenn die mit Dir lebende Personen kein eigenes Einkommen haben oder zu wenig Einkommen (meistens unter 600.-) um sich selbst ernähren zu können.

Die Erhöhung musst du sofort beantragen (Gericht/Rechtspfleger) und dann zur Bank gehen!!

Dazu kannst du dir eine Bescheinigung ausstellen lassen und diese bei der Bank einreichen.

Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich mit der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. (kann man googlen)

Wenn du die Heirat durch Bescheinigung der Bank nachweist und du deiner Frau gegenüber Unterhalt gewährst, ja.