Erfährt der Arbeitgeber, wenn ich eine 1-tägige kurzfriste Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig, nicht 450-Basis) als Komparse/Statist ausübe?
(Bei Angestellten wird von der Casting Agentur nur Sozialversicherungsnummer und der Name der Krankenkasse benötigt)
1 Antwort
Nur, wenn Du deutlich erkennbar bist und Dein Arbeitgeber die Aufnahme sieht.
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Für so ein Casting wirst Du - wenn es nicht gerade ein Porno ist - keine Probleme zu erwarten haben.
Es ist eine "Nebenbeschäftigung" die mit Sicherheit keine negativen Auswirkungen auf Dein Arbeitsleistung haben wird und bei 1 Tag sicher kein Grund besteht für einen Arbeitgeber Schwierigkeiten zu bereiten.
KHSchindelar
24.10.2018, 14:59
@Supidupidu
Es ist aber kein Kündigungsgrund, dies für 1 Tag nicht zu tun.
Supidupidu
25.10.2018, 07:54
@KHSchindelar
Trotzdem nicht zugelassen.
KHSchindelar
25.10.2018, 09:18
Trotzdem ist in den meisten Arbeitsverträgen geregelt, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zu informieren hat, wenn eine Nebentätigkeit ausgeführt wird.
Ein einfaches: Hey ich mach da bei nem Filmdreh mit!
sollte ausreichen.