Erfährt der Arbeitgeber, wenn ich eine 1-tägige kurzfriste Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig, nicht 450-Basis) als Komparse/Statist ausübe?

1 Antwort

Nur, wenn Du deutlich erkennbar bist und Dein Arbeitgeber die Aufnahme sieht.

.

Für so ein Casting wirst Du - wenn es nicht gerade ein Porno ist - keine Probleme zu erwarten haben.

Es ist eine "Nebenbeschäftigung" die mit Sicherheit keine negativen Auswirkungen auf Dein Arbeitsleistung haben wird und bei 1 Tag sicher kein Grund besteht für einen Arbeitgeber Schwierigkeiten zu bereiten.

Supidupidu  24.10.2018, 12:27

Trotzdem ist in den meisten Arbeitsverträgen geregelt, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zu informieren hat, wenn eine Nebentätigkeit ausgeführt wird.

Ein einfaches: Hey ich mach da bei nem Filmdreh mit!

sollte ausreichen.

KHSchindelar  24.10.2018, 14:59
@Supidupidu

Es ist aber kein Kündigungsgrund, dies für 1 Tag nicht zu tun.

KHSchindelar  25.10.2018, 09:18
@Supidupidu

Das ist nun eine persönliche Entscheidung.

Risiko und Interessenabwägung