Erbschaft: Wertermittlung Immobilie - Marktwert vs 1914-Wert?
Hallo,
man stelle sich folgenden Fall vor: Zwei Häuser werden vererbt. Bei der Erbschein-Antragstellung händigt die Amtsgericht-Sachbearbeiterin ein Formular aus, in dem die Adressen der Häuser, Fläche der Grundstücke etc einzutragen sind -- und man solle bei der Brandversicherung den "1914-Wert" erfragen und eintragen. Daraus würde die Sachbearbeiterin dann den Wert der Häuser ermitteln, von wegen Freibetrag und Erbschaftssteuer.
Das Feld "Marktwert" solle man nicht ausfüllen.
Allerdings zeigt sich, dass der 1914-Wert einen wesentlich (!) höheren Wert ergibt, als der Markwert, den einem kurz zuvor ein beauftragter Makler genannt hatte. (Soweit ich weiß, muss man den 1914er mit 13,5 multiplizieren, um einen ungefären 2017er Wert zu erhalten)
Was soll man da am besten tun? Oder spielen bei der Wertermittlung des Gerichts auch andere, korrigierende Faktoren mit rein? Hinzu käme ja in jedem Fall auch noch der reine Bodenpreis, soweit ich weiss, oder?
Vielen Dank und Grüße P.
5 Antworten
Den Wert von 1914 hochrechnen. Ja wird wohl gemacht. Bei den Einheitswerten von 1964 sind sich alle einig, dass diese überholt sind. 1914 ist noch 50 Jahre und 2 Währungsreformen länger her. Die Qualität der Ergebnisse die dabei herauskommen, kann man wohl leicht bestimmen.
Peter,
das Nachlassgericht benötigt den Wert zur Ermittlung der Gerichtskosten.
Leg dem Nachlassgericht eine Fotokopie des Feuerversicherungsscheins vor und schreibe, dass Makler xxx die Immobilie am xxxxx zum Marktwert von xxx € geschätzt hat.
Welchem, Wert nach Preisen von 1914 beizumessen ist, kannst du am ehesten vergleichen mit zwei ähnlichen Objekten gleichen Baujahrs (z. B. Reihenhausbebauung) und identischen Zahlen.
Objekt A modernisiert, topp geplegt und sehr gut ausgestattet, Obj. B. vernachlässigt, heruntergekommen, ungepflegt, schwer verkäuflich. Beide haben einen (nicht aktualisierten) Feuerversichwerungswert von 15 000 M/Wert 1914.
Peter:
Das Finanzamt ermittelt ungeachtet der Wertannahme des Nachlassgerichts.
Zur Orientierung kannst du dem Finanzamt dieselben Unterlagen überlassen, wobei ich nicht weiß, ob es sich bei der vom Makler erstellten Wertermittlung um eine qualif. Ermittlung des Bodenwerts, der Erschliesungskosten, der Bauwerts, der Außenanlagen, der Alterswertminderung, der Marktresonanz, des Marktwerts u.v.m. oder, wie allgemein üblich, lediglich um einen grob überschlägigen Vergleichswert handelt.
Übrigens: Ein qualif. Gutachten eines Vereidigten (bis zu 20 Seiten stark und nicht gerade billig) könntest du auch für andere Zwecke verwenden, z. B Objektbeleihung, Verkaufspreisfindung, Erbauseinandersetzung, Vermögensauseinandersetzung. Oder du läßt dir für weniger Geld eine dreiseitige Kurzschätzung erstellen.
Ich habe vor vier Jahren ein Haus geerbt,
um den aktuellen Marktwert des Haues mit seinem Grundstück zu ermitteln, habe ich einen neutralen Gutachter, welcher auch bei Gericht akzeptiert ist, eingeschaltet.
Kostete mich nicht einmal 200€.
DIe Berechnung des Marktwertes richtet sich nicht nach anno hundert tuck, sondern nach dem wirklichen Marktwert der Immobilie!
Also was 1914 aktuell gewesen ist, zählt heutzutage nicht!
LG grisu
Die von Dir angeführte Berechnung ist richtig - die Nachlassgerichte vereinfachen Schätzungen oft dahingehend, daß der Wert von 1914 entsprechend hochgerechnet werden kann - das führt meist zu einem niedrigeren Wert, als es der reale Verkehswert wäre.
Aber wenn in diesem Fall der hochgerechnete Wert tatsächlich wesentlich höher sein sollte als der tatsächliche Verkehrswert, dann sollte man ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen.
Die ggf. grobe Schätzangabe des Maklers ist vielleicht aber auch nicht so zutreffend...
Lass alles neutral zum heutigen Zeitpunkt schätzen....(begutachten)
Danke! Das heißt, dass der vom Gericht ermittelte Wert nur denen selbst dient (Gebühren) und für das Finanzamt/die Erbschaftssteuer erstmal gar nicht relevant ist? Geht das Finanzamt das ganze sowieso nochmal neu an? Oder reicht das Gericht seinen Wert an das Finanzamt weiter?