Erbrecht: Sicherheitseintragung zu meinen gunsten?

2 Antworten

Der Fall ist nun eingetreten. Streit ohne Ende. Was meinen Geschwistern missfällt ist die Sicherheitsleistung in höhe von 50000 zu meinen Gunsten. Ist im Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung soll dazu dienen, im falle des Verkauf des Hauses, das mir diese Summe ausgezahlt werden soll. Die Summe wird vom Kaufpreis aberzogen und der "Rest" geht an meine 3 Geschwister. Einer hat das Erbe ausgeschlagen. Funktioniert das so ?. Das Wohnrecht ist ohne ! Nießbrauch. Es wird überlegt das ein Person (Schwester) das Haus übernimmt dadurch natürlich alle Schulden. Das dann natürlich das Wohnrecht gelöscht werden muss ist mir Klar auch bei einem eventuellen Verkauf. Dazu bin ich bereit. Die andere Frage die sich stellt ist. Falls das Haus von der Bank Finanziert würde, bin ich dann auch gezwungen die Sicherheitsleistung aus dem Grundbuch auch wieder löschen zu lassen oder ist das für die Bank kein Finanzierungshindernis ? oder doch ?. Für die Antwort bin ich jetzt schon sehr, sehr dankbar !.

Warum steht hier Erbrecht?

Deine Mutter lebt noch? Ist Alleineigentümer einer Immobilie und in Abteilung III ist eine Grundschuld, Hypothek zu deinen Gunsten eingetragen.

Dann sollte eigentlich der beurkundende Notar alle Fragen beantwortet haben.

Welche Auflagen sind an die Löschung der Schuld gebunden?

Wie wurde verhindert, dass du diesen Anspruch nicht bereits gegen die Mutter geltend machst?

Wer sagt, dass der Käufer deine Schuld nicht einfach übernimmt?

Welche Möglichkeit wurde dir zur Vollstreckung eingeräumt?

Warum geht man so einen Weg? Wenn die Mutter verkaufen will, kann sie den Käufer auch anweisen einen Betrag x auf dein Konto zu überweisen. Wäre zumindest kostengünstiger gewesen.

deHoest 
Fragesteller
 18.01.2019, 23:25

Danke für die Antwort. Sie scheinen im Erbrecht "bewandert" zu sein ??. Gibt es eine Möglichkeit eines Telefonates ?

kabbes69  19.01.2019, 09:21
@deHoest

Telefon nö, Persönliche Nachricht Ja.

deHoest 
Fragesteller
 04.02.2019, 19:11
@kabbes69

Guten Abend, also die Situation ist folgende. Das Haus gehört meiner Mutter. Auf dem Haus sind noch diverse Schulden. Ich habe 3 Geschwister. Zwei wollen angeblich auf ihren Erbanteil im falle des Todes meiner Mutter, darauf verzichten. Meine Schwester besteht allerdings auf Ihren Pflichtanteil im falle des Verkauf der Immobilie. Ein Testament wird nicht vorliegen. Um mich besser an zu sichern, hat meine Mutter über einen Notar auf meine Person ein lebenslanges wohnrecht mit Nießbrauch aufgegeben. Zusätzliche eben noch die Sicherheitsleistung im 5 Stelligen Bereich. Meine Sorge ist eben das man diese beiden "Absicherungen" irgendwie aushebelt kann oder ähnliches. Hoffe Sie können die Situation jetzt besser einschätzen. Was können Sie mir Raten oder dazu sagen. VIELEN DANK ! im voraus.

kabbes69  04.02.2019, 20:07
@deHoest
Ein Testament wird es nicht geben:

also erben 4 Kinder der Mutter ( falls kein Ehemann vorhanden). Ohne Testament gibt es keine Pflichtteilsberechtigten, sondern nur Erben der gesetzlichen Erbfolge.

Zu erben gibt es ein Haus, welches dann zunächst 4 Eigentümer hat, außer 2 der Geschwister würden das Erbe nach der Mutter komplett ausschlagen. Macht nur Sinn, wenn die 2 selbst kinder/enkellos sind, sonst treten deren Kinder ein.

In Abt. II des Hauses ist bereits jetzt ein Wohn- und Nießbrauchrecht zu deinen Gunsten eingetragen. ( bei Nießbrauchrecht sollte man einen Steuerberater hinzuziehen)

ebenso noch verschiedene Belastungen in Abteilung III zu Gunsten von Banken , welche dann mW ausschließlich vom Nießbraucher bedient werden müssen.

und eine Grundschuld zu deinen Gunsten, gekoppelt an irgendwas.

Dein Nießbrauchrecht endet mit deinem Tod oder Verkauf der Immobilie. Zum Verkauf müsst ihr euch , bzw. alle eingetragenen Eigentümer, einschließlich dir als Rechteinhaber einigen.

Aushebeln? Kann ich nicht beurteilen, dafür muss man wissen, was und wie gut beurkundet wurde.

Bei dem Konstrukt, frage ich mich, ob deine Mutter euch alle hasst? Die Rechtschutzversicherung würde ich schon mal machen. Das kann nur Ärger geben.

Je nach Wohnlage und Immobilienpreise solltest du bei einer EG von 4 Personen damit rechnen, dass jemand die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betreibt.

Je nach Alter von euch 4: wann besteht die EG aus 6, 8, 10, 12 Personen jenachdem wie die Erbfolge nach euch aussieht.

Nur meine Meinung.