Erbrecht für Verbrecher?
Mein Bruder ist seit ca. 20 Jahren flüchtig ( Haftbefehl ) - ich hatte auch seit dem kein Kontakt zu ihm. Nach dem unsere Mutter verstarb, hat er sich aus dem Ausland gemeldet und besteht auf sein Erbe! Haben Verbrecher ein Recht auf Erbe?
Würde mich über eure Unterstützung bzw. Infos sehr freuen.
5 Antworten
auch die haben Rechte
das Recht wird er auch einklagen müssen. er wird sich aber dazu einen deutschen Rechtsanwalt nehmen müssen.
wenn Mutter ihn per Testament auf den Pflichtteil gesetzt hat - so hat er darauf auch Anspruch.
Warum genau sollte er kein Recht auf sein Erbe haben? Solange er nicht erbunwürdig ist hat er Rechte.
DU hast in jedem Fall kein Anrecht auf SEIN Erbe
So lange dein Bruder nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Da der Tod deiner Mutter nichts mit der von deinem Bruder begonnenen Straftat zu tun hat, ist er deswegen nicht automatisch vom Erbe ausgeschlossen.
Frage einen Anwalt.
Hat er denn Straftaten zulasten des Erblassers begangen? Ich denke hier an §§ 2339 ff. BGB...
ja, hat er.