Erbe ausgeschlagen, was ist nun mit Wohnung und Auto?
Hallo,
mein Vater ist gestorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil erheblich Schulden vorhanden sind. Nun stehe ich vor der Frage, was ist mit der Wohnung und mit dem Auto??
- Wer ist nun für die Räumung der Wohnung und der Garage/Lager zuständig? Darf ich das tun? In der Garage/Lager sind wohl noch Maschinen die von Wert sind, welche ja auch noch verkauft werden müssten.
- Wer darf das Auto verkaufen (Brief und Schein vorhanden)??
Wenn ich das nicht machen darf, wer mach das ganze dann? Und wer muss das dann wo in Gang setzen/beantragen, dass die Wohnung geräumt und das Auto verkauft wird etc.?
Vielleicht hat ja jemand schon mit so einer Situation erfahrung!
Vielen Dank schon mal.
5 Antworten
Wenn der Erbe seinen Erbteil ausschlägt, verliert er sämtliche Ansprüche auf die Erbschaft. Er ist dann auch nicht mehr berechtigt, seinen Pflichtteil einzufordern. Schlägt er aus, erbt automatisch der so genannte Nächstberufene. Wer also ausschlägt, sollte seinen erbenden Angehörigen unbedingt mitteilen, dass das Erbe verschuldet ist. Andernfalls bringt man sie in eine finanziell hoffnungslose Situation.
Wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, dann hast Du mit all dem nichts mehr zu tun und darfst da auch nicht tätig werden. Du kannst Dich also zurücklehnen und abwarten.
Zuständig sind eventuell vorhandene Erben, die nicht ausgeschlagen haben. Wenn keine Erben vorhanden sind, dann kann das Nachlassgericht bei Bedarf einen Nachlasspfleger bestellen, der sich um die Abwicklung kümmert
Besser geht nicht, wenn er Erinnerungsstücke haben möchte, so muss er sich an den Nachlassverwalter wenden, meist geht das locker. Die Adresse bekommt er vom Nachlassgericht.
Wer ist nun für die Räumung der Wohnung und der Garage/Lager zuständig?
Der Erbe. Wenn alle Verwanten ausgeschlagen haben ist das Land.
Darf ich das tun?
Nein.
Wer darf das Auto verkaufen (Brief und Schein vorhanden)?
Der Erbe, also wenn alle ausgeschlagen haben das Land. Sofern sie den Brief und Schein haben, sollten Sie diesen beim Nachlassgericht abgeben/hinterlegen.
Wenn ich das nicht machen darf, wer mach das ganze dann?
Der Nachlassverwalter. Das Land hat jeweils Angestellte bzw. Beamte, die sich darum kümmern.
Wenn du das Erbe ablehnst ist das Nachlass Gericht dafür zuständig du darfst auch nicht behalten oder verkaufen sonst machst du dich Strafbar.
Wenn du ausgeschlagen hast,bist du raus. Das machen die Erben die annehmen,falls es keine gibt macht das der Nachlassverwalter.