Entfernungspauschale verändert sich durch Umzug. Wohnsitz-Ummeldebeleg ans Finanzamt schicken?
Im Februar 2008 bin ich umgezogen, wesentlich näher zu meiner Arbeitsstelle. Im Januar ist die Entfernungspauschale deswegen wesentlich höher. Meine vorige Adresse ist in der Elster-Steuererklärung nirgendwo anzugeben. Hat das Finanzamt ohnehin Zugriff auf meine Wohnsitz-/Ummeldedaten oder muss ich die Anmeldebestätigung extra zur Steuererklärung hinzufügen, also deswegen überhaupt erst einen Brief ans Finanzamt schicken? (Habe sonst keine Belege, Unterschrift fällt durch Elster-Authentifizierung ebenfalls weg)
Danke!
2 Antworten
ich gehe davon aus, dass du kenntnis davon hast deine umzugskosten in diesem fall als werbungskosten von der steuer abzusetzen (kosten für die wohnungssuche, anzeigen, umzugskosten, trinkgelder für helfer ect. ect.). unabhängig davon hast du in der steuererklärung die möglichkeit mehrere entfernungen zur arbeitsstelle einzugeben, musst das feld nur aufklicken. gibst halt an Januar 20 tage x 50km und februar-dezember 210 tage x 20 kilometer oder so.
dieses ewige halbwissen einiger user stinkt zum himmel!
Stimmt, dann laß es doch einfach!
Brauchst Du weder noch. Es reicht, wenn Du das in der Erklärung entsprechend angibst, also quasi zweimal Werbungskosten Wohnung/Arbeitsstätte.
Schlechtes Beispiel - für 30 km weniger Entfernung beteiligt sich "das Finanzamt" noch lange nicht am Umzug!