Email Verbindlichkeit bei Ausbildungszusage
Hallo ihr Lieben,
ich bin im moment auf Ausbildungsplatz Suche und schon mächtig spät dran.. Im Mai habe ich mich bei der Bundespolizei beworben und dort alle Test bestanden und man hat mir gesagt, dass ich mich jetzt nurnoch gedulden muss bis ich eine Zu- oder Absage bekomme.
Das ist jetzt leider schon ziemlich lange her .. und deswegen habe ich dort nochmal angerufen und gefragt wies aussieht .. die Herren konnten mir aber nur sagen " 50/50 " .. Daraufhin habe ich mich noch ganz kurzfristig und spontan als KRankenpfleger beworben und bin da innerhalb von einer Woche sofort angenommen worden (auch wieder Tests über TEsts)..
DIe Sache ist .. dass ich bis zum tatsächlichen Ausbildungsbeginn nu noch 1 1/2 Monate habe und die sofort eine verbindliche Zusage wollen ... allerdings erstmal nur über EMAIL !! der VErtrag würde dann in 8 WOchen kommen.. Wenn da steht dass sie eine verbindliche Zusage per Email fordern .. komme ich dann aus dem ganzen Debakel nicht mehr raus .. würde sich die Polizei jetzt doch noch positiv rückmelden ..
Alles ein bisschen heikel.. Vielen Dank schonmal für die Antworten ! :D
Grüße R6
3 Antworten
Das wäre wieder so eine rechtliche Schiene, inwiefern eine E-Mail einen rechtskräftigen Vertrag bzw. eine rechtskräftige Vereinbarung begründet. Da wirst du hier wohl verschiedene Antworten hören. Einige werden sagen, dass das per E-Mail nicht rechtlich verbindlich ist und andere werden sagen, dass du dich an die Zusage per E-Mail auch halten musst. Versuche es mal in einem Juristen-Forum und stelle die Frage dort in der dritten Person - also als fiktives Beispiel.
Gebe deine Zusage. Bekommst du dann doch noch den Vertrag bei der Bundespolizei, dann kannst du den anderen Vertrag immer noch kündigen. Du kannst ja den Ausbildungsvertrag auch schon vor Beginn der Ausbildung kündigen. Außerdem würde ich bei der Bundespolizei vor der Frist für die Kündigung des anderen Ausbildungsvertrages nochmal nachfragen.
Ja.
Mach die Krankenpflege und dann als reiferer Mann zur BP . Dadurch eine Stufe höher bei Einstellung in den San-Dienst der Polizei .
Also wäre die Zusage, selbst wenn sie per Email rechtskräftig wäre, nicht weiter verpflichtend, da man ja theoretisch einfach vor Beginn kündigen kann?
Habe ich das so richtig schlussfolgern können ?