Email Verbindlichkeit bei Ausbildungszusage

3 Antworten

Das wäre wieder so eine rechtliche Schiene, inwiefern eine E-Mail einen rechtskräftigen Vertrag bzw. eine rechtskräftige Vereinbarung begründet. Da wirst du hier wohl verschiedene Antworten hören. Einige werden sagen, dass das per E-Mail nicht rechtlich verbindlich ist und andere werden sagen, dass du dich an die Zusage per E-Mail auch halten musst. Versuche es mal in einem Juristen-Forum und stelle die Frage dort in der dritten Person - also als fiktives Beispiel.

Gebe deine Zusage. Bekommst du dann doch noch den Vertrag bei der Bundespolizei, dann kannst du den anderen Vertrag immer noch kündigen. Du kannst ja den Ausbildungsvertrag auch schon vor Beginn der Ausbildung kündigen. Außerdem würde ich bei der Bundespolizei vor der Frist für die Kündigung des anderen Ausbildungsvertrages nochmal nachfragen.

R6Biker 
Fragesteller
 10.07.2014, 23:08

Also wäre die Zusage, selbst wenn sie per Email rechtskräftig wäre, nicht weiter verpflichtend, da man ja theoretisch einfach vor Beginn kündigen kann?

Habe ich das so richtig schlussfolgern können ?

Mach die Krankenpflege und dann als reiferer Mann zur BP . Dadurch eine Stufe höher bei Einstellung in den San-Dienst der Polizei .