Elternteil soll Mietvertrag mitunterschreiben? ( Hartz IV )

13 Antworten

Das Elternteil ist dann nicht Mitmieter sondern es bürgt für die Schulden des Kindes.

Was der Makler in diesem Zusammenhang behauptet solltest du mit Vorsicht genießen. Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, ist die Arbeit des Maklers beendet. Er wird seine Provision einfordern. Was sich anschließend im Mietverhältnis an Schwierigkeiten ergibt, interessiert den Makler nicht.

Beim JobCenter wirst du eine Kopie des Mietvertrages vorlegen müssen. Wenn deine Eltern als Mitmieter benannt werden, wird die Miete pro Kopf geteilt. Unabhängig davon, wo die Eltern wohnen.

hallgallimas 
Fragesteller
 01.08.2014, 14:25

Danke für Ihre Antwort

Es ist sehr gängig, dass ein Elternteil für die Wohnung mitbürgt und der Vermieter sich so absichert, dass er auch sein Geld bekommt. Ich würde deinen Vermieter also fragen ob ihm eine Bürgschaft deiner Eltern nicht reicht, da er so schon abgesichtert ist und deine Eltern eigentlich nicht als Mitmieter in den Mietvertrag müssten. Vielleicht hat die Maklerin das auch so gemeint, vielleicht fragst du erst bei ihr nochmal nach.

Das beeinträchtigt dein Geld vom Amt dann auch sicher nicht, wenn du das so sagst und dort alleine wohnst.

hallgallimas 
Fragesteller
 30.07.2014, 10:48

Ja ich dachte auch erst sie meine eine Bürgschaft aber sie meinte dann dass sie das nicht meine sondern dass er Mitmieter ist aber nicht da wohnt .

Du musst, wenn Du ALGII beziehen willst, denn Mietvertrag vorlegen - sonst können die Dir doch gar nicht ausrechnen, was Du willst! Deine Eltern können eine Bürgschaft machen!

hallgallimas 
Fragesteller
 30.07.2014, 11:45

Oh ich dachte eine Mietbescheinigung reicht :(

Hallo,

also rechtlich gesehen, kann man das machen, aber das macht nicht jeder Vermieter.

Dann ist dein Elternteil ein Bürge und muß..kannst du die Miete nicht mehr bezahlen..deinen Part übernehmen heißt, für dich die Miete zahlen.

hallgallimas 
Fragesteller
 30.07.2014, 10:55

Aber ein Mitmieter sein ist ja schon mehr als ein Bürge sein . Aber eine einfache Bürgschaft hat der Maklerin nicht gereicht ...

amdros  30.07.2014, 10:59
@hallgallimas

Da bringst du wohl etwas durcheinander..es muß niemand anderer mit in deiner Wohnung wohnen. Der Vermieter, bzw. die Maklerin, möchte nur die Gewißheit haben, daß die Miete auch von demjenigen einzuholen ist, der den Mietvertrag mit unterschrieben hat. Also eine Sicherheit um an die Miete zu kommen..solltest du nicht zahlen können!

hallgallimas 
Fragesteller
 30.07.2014, 11:04

Ja ich weiß dass dann keiner mit in meiner Wohnung wohnt :D aber mein Vater muss sich ja dann an alle Bestimmungen im Mietvertrag halten und so was ..

amdros  30.07.2014, 11:09
@hallgallimas

Ehrlich...das kann ich nicht nachvollziehen wozu ein Mitmieter (??) benötigt wird! Für mich liest es sich so, daß es sich um eine Absicherung handelt die Miete zu bekommen.

Dann laß dir doch von der Maklerin den Unterschied erklären!