Elternbürgschaft - müssen Eltern ebenfalls Einkommensnachweise erbringen?

5 Antworten

Es ist Sache des Vermieters festzulegen, welche Nachweise er sehen möchte, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht; Grenze natürlich § 138 BGB !

Ich hoffe aber, es ist doch wohl klar, wenn ihr zusammen einen Mietvertrag unterschreibt, die Wohnung auch wieder zusammen kündigen müsst. Wenn nach eine paar Wochen/Monaten dem einen einfällt, es ist doch nicht das Richtige und ausziehen will, muß der andere mit kündigen und ausziehen.

Wenn das mit dem Einkommennachweis zu kompliziert ist, warum macht die Vermieterin nicht eine Kaution, die leihweise von den Eltern übernommen wird (bar)? Das wäre doch dann der einfachste Weg ohne viel Bürokratie! Die Eltern leihen euch das Geld, das ja von der Vermieterin (wir sind selbst Vermieter) auf einem Kautionskonto bei der Bank (sie muss einen Nachweis erbringen!) angelegt werden muss! So bekommt ihr noch Zinsen.

Kommt drauf an, was die Vermieterin verlangt, im Normalfall checken richtige Gläubiger den Bürgen genauso durch wie den Kreditnehmer, wäre ja ansonsten auch sinnlos für den Gläubiger die Bürgschaft.....

Es kann sein, dass für die Bürgschaft ein Einkommensnachweis angefragt wird, aber der ist ja mit einem Auszug aus der Buchhaltung schnell gemacht.