eiskalte Wohnung wegen Durchfahrt - Mietminderung möglich?

6 Antworten

Ob der Vermieter an einem Zustand etwas ändern kann oder nicht ist irrelevant. Relevant it nur, ob ein Zustand besteht oder nicht!

Das einzige was ihr tun könnt und solltet (!) ist zu einem Fachanwalt zu gehen.

Eine Wohnung muss auf eine betimmte Temperatur heizbar sein. Ist das nicht möglich besteht die Möglichkeit der Mietminderung. Allerdinsg kann es sein, dass ihr trotzdem auch dem Vermieter die Möglichket zur Abhilfe geben müsst. Aber wie gesagt, die richtige Anlaufstelle ist der Anwalt, ohne den solltet ihr auf keinen Fall die Miete mindern

Eine Mietminderung ist nicht möglich, denn der Mangel bestand schon bei Abschluss des MV. Der Gewerbebetrieb ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Stehen da keine konkreten Hinweise über Verschluss der Einfahrt Tag und Nacht, kann der Betrieb nicht gezwungen werden einen Verschlussmodus einzuhalten, der nicht vereinbart ist. Der Mieterbund kann auch keine anderen Auskünfte geben. Überredung des Vermieters zur Dämmung des Fußbodens über der Einfahrt würde einer Modernisierung gleichkommen, die mit Mieterhöhung verbunden wäre. Kosten für eine Zusatzheizung (Fussbodenheizung?) und deren Betrieb wird der Vermieter nicht übernehmen wollen.

Die Einfahrt war bei eurem Einzug schon da ... das heißt man konnte sich eigentlich denken, dass es von unten kalt wird ....

ändern kan der Vermieter nichts - auußer die Firma zu bitten auch tagsüber die Torte zu schließen, wenn sie wegfahren ....

letzten Endes bleibt Euch wohl nur der Umzug

Wenn in der Wohnung tagsüber eine Temperatur von 20 Grad und nachts von 18 Grad nicht erreichbar ist, dann kann m.E. eine Mietminderung durchgesetzt werden.

http://www.mieterbund.de/941.html

Ich würde auch einen Auszug ins Auge fassen.

Am besten beim Mieterbund anmelden, kostet nicht viel, und die haben eigene Anwälte an der Hand, die bei solchen Sachen helfen.

Ist die Hofeinfahrt erst nach deinem Einzug gebaut worden?

Wenn nein: dann bleibt dir nur der Umzug übrig.

Gerhart  14.10.2013, 12:44

Deine Frage wird durch den Hinweis auf Denkmalschutz der Fragers wohl fraglich sein.