Einzelunternehmer: Wie kann ich mir die Portokosten wieder rausnehmen?
Hallo zusammen,
ich habe einen Einzelunternehmen. Bei mir läuft der Geldverkehr ausschließlich über Online-Banking ab. Eine Kasse wird nicht geführt. Ich musste letztens einen Brief versenden. Ich bin an die Poststelle gegangen und habe den Brief bar aus meiner Tasche bezahlt (privates Geld). Eine Quittung habe ich erhalten. Wie kann ich mir das Geld jetzt wieder am geschicktesten vom Geschäftskonto nehmen?
Meine Überlegen: Ich überweise mir das Geld (die Portogebühr) von meinem Geschäftskonto auf mein privates Konto und schreibe im Verwendungszweck "Privatentnahme wegen Portokosten". Ich finde es so aber irgendwie ungeschickt gelöst, da ich dann bei jedem Kleinbetrag eine Überweisung auf mein privates Konto tätigen müsste.
- Wie macht ihr so etwas?
- Wie kann ich mir das Geld jetzt am besten wieder rausnehmen?
- Ist irgendwas an meiner Überlegen falsch, wie zum Beispiel mein Verwendungszweck?
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Du scheinst eine ungewöhnliche Buchhaltung zu haben.
Ob Du Deinen Geldverkehr online oder am Bankschalter oder am Geldautomaten durchführst, ist Nebensache (wenn Du doppelte BuFü machst, hat Du natürlich für jedes Bankkonto eine eigenes Konto in Deinem SKR).
Betriebliche Aufwendungen jedenfalls, seien es Wareneinkäufe, Telefonkosten, Porto, Kfz. und-und-und haben nichts mit dem Bankkonto zu tun.
Du hast den Portobeleg und buchst den unter "Portoaufwendungen" oder wie auch immer das Konto in Deinem SKR oder in der EÜR heißt. Das Geld brauchst Du Dir nicht "wiederzuholen". Die Ausgabe fließt in Deine GuV-Rechnung bzw. Deine EÜR ein und mindert Deinen Gewerbegewinn.
Mein Gewerbegewinn wird dadurch natürlich gemindert. Wieso brauche ich mir das Geld aber nicht wieder zurückholen? Der Saldo von meinem Geschäftskonto stimmt doch dann nicht mehr, wenn ich mir das Geld (die Portokosten) nicht wieder entnehme.
Sammeln und Quartal Weise über Barauslegung an das Privat Konto überweisen
Als Verwendungszweck "Barauslegung" verwenden? Dann weiß man doch nicht, für welche Quittungen die Überweisung an das private Konto getätigt wurde.
Kann ich die Belege auch nummerieren und dann im Verwendungszweck die Belegnummer nehmen?
Zum Beispiel: Barauslegung Belegnummer 1, 2, 3 & 4
Die Summe von den Belegen 1 bis 4 summieren und dann überweisen?
sollte auch gehen, musst halt alle Belege zusammen halten und für die Steuer behalten
Bei grenzenloser Ahnungslosigkeit nimmt man am Jahresende seine Belege und geht zum Steuerberater. Und wenn du meinst du musst dir das Geld von deinem Bankkonto überweisen dann machts du eine Überweisung an dich, legst den Beleg dazu und fertig. Den Rest lässt du dann deinen Steuerberater machen und alles wird gut.
Du brauchst 2 Buchungen: Prortokosten an Privateinlage und Privatentnahme an Bank.
Habe ich leider nicht ganz verstanden.
Dann würd ich schnellstens einen VHS-Kurs belegen und ein einfaches Einnahme-Überschiss-Rechnungs- Programm kaufen (z.B. von WISO)
Ja ich hasse sie auch, die ÜBERSCHISS Rechnung ^^ !
Alle Belege sammeln auf ein Blatt aufkleben und die Summe ermitteln.
Buchung am Monatsende:
Soll Porto an Haben Privateinlagen
Wenn du das Geld irgendwann abheben möchtest:
Soll Privatentnahmen an Haben Bank
So machen wir es schon jahrelang und es wurde bei Betriebsprüfung nicht beanstandet.
Ich habe es leider nicht ganz verstanden. Sorry. Ich sammle alle Belege und überweise mir die Summe aller Belege am Ende des Monates (kann ich auch Quartalsweise überweisen?) auf mein privates Konto mit folgenden Verwendungszweck:
"Soll Porto an Haben Privateinlage"
Woher weiß man jetzt aber, für welche Quittungen man die Auszahlung auf sein privates Konto getätigt hat? Muss man die Belege nummerieren und die im noch mit angeben?
Mann, du begreifst das wohl nicht, lass mal das eine Buchhaltungskraft machen.
Du musst doch nicht das Geld auszahlen, wenn es du als Privateinlagen in die Firma gebracht hast, bleibt es dort eben stehen.
Privateinlagen und Privatentnahmen werden zum Jahresende aufs Eigenkapital umgebucht.
Wenn du es dort nicht stehen lassen willst, dann entnimm es eben.
Für welche Quittungen du Geld entnommen hast oder nicht, interessiert wahrscheinlich nur dich. Durch die monatliche Buchung hast du die Kosten verbucht und fertig. Wenn du das Geld nimmst oder nicht nimmst ist daher unerheblich.
Wichtig ist, dass die Betriebsausgabe gebucht ist. Privatentnahmen und Privateinlagen wirken sich nicht auf den Gewinn aus.
Ja, tut mir leid. Ich verstehe es leider auch nicht. Ich muss es aber als Einzelunternehmer begreifen, auch wenn ich dich damit jetzt genervt habe. Danke nochmal für die Erklärung.
Ich habe also durch die Barzahlung der Portogebühr bei der Post eine Privateinlage getätigt. Diesen brauche ich also nicht zu entnehmen, weil der Betrag dann von meinem Steuerberater als Privateinlage auf das Eigenkapital gebucht wird. Habe ich das jetzt so richtig verstanden? Bitte nochmal um eine Bestätigung. Bitte Geduld aufbewahren :)
Ja, jetzt hast du es verstanden, klasse. Ich hatte bis zu meiner Rente eine eigene Software-Firma, ich habe fast 50 Jahre Fibu-Erfahrung.
dann lege eine Akte für Barauslegungen an, und nimm das als Verwendungszweck