Einvernehmliche Kündigung-werden dennoch restliche Urlaubstage ausgezahlt?

3 Antworten

  1. Man unterschreibt keinen Aufhebungsvertrag. Das gilt vor dem Arbeitsamt wie eine Eigenkündigung und hat eine Sperre des ALG zur Folge.

  2. Eine Kündigung wegen Krankheit geht grds. schon, ist aber nicht so einfach und schon gar nicht fristlos möglich.

  3. Resturlaub ist abzugelten, wenn er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Sollte dein ArbG dich während der Kündigungsfrist freistellen, darf der Urlaub auf die Freistellung angerechnet werden, so dass eine Abgeltung nicht mehr in Frage kommt.

  4. Wann du "entlassen" bist, ist bei einem Aufhebungsvertrag eine Vereinbarungssache. Du unterschreibst schließlich, dass du mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin einverstanden bist. Also hast du auch ein Mitspracherecht, was den Beendigungstermin angeht oder kannst dich weigern, den vorgelegten Vertrag zu unterschreiben, wenn er einen Termin angibt, der dir nicht gefällt.

  5. Urlaubsanspruch besteht bei mehr als 6monatiger Beschäftigung und Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte für das ganze Jahr. Bei Austritt vor dem 01.07. besteht Anspruch auf Teilurlaub, also für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 30.06. mitten im Monat, stehen dir nur noch 5/12 deines Jahresurlaubs zu.

  6. Urlaubsgeld? Lies deinen Vertrag, ob es eine Rückzahlungsklausel für derartige Sonderzahlungen gibt. Möglicherweise wird dir das bei der letzten Abrechnung wieder abgezogen.

Wenn Du keine anschließende Arbeit hast, unterschreibe auf keinen Fall eine einvernehmliche Kündigung, dies hat eine Sperre von 3 Monaten des Alg zur Folge.

Fristlos kannst Du aufgrund Krankheit eh nicht gekündigt werden.
Dein AG kann dich wenn nur fristgerecht kündigen.

Kläre vorab Deine offenen Fragen. Lese den Aufhebungsvertrag genau durch, bevor Du unterschreibst. Notfalls bestehe auf Änderung(en).