Einvernehmliche Kündigung-werden dennoch restliche Urlaubstage ausgezahlt?
Hallo liebe community =)
Ich habe da eine ganz dringende frage...! Mein Chef wollte mich eig fristlos kündigen nach 7 monate wo ich jetzt bei der firma war weil ich angeblich zu oft im krankenstand war. Ich konnte ihn allerdings dazu überreden das er mir eine einvernehmliche kündigung und keine fristlose gibt.! Diese werde ich am Samstag unterschreiben! Jetzt stellt sich für mich aber die frage wie schaut das jetzt aus mit den restlichen urlaubstagen ? an und für sich hätte ich noch fast 3 Wochen urlaub gut? ..! werden mir die jetzt ausbezahlt oder bin ich jetzt automatisch diese 3 wochen noch bei der firma angestellt als quasi URLAUB und danach entlassen ??? ODer bin ich dann mit Samstag (da wo ich die einvernehmliche kündigung unterschreibe ) entlassen und bekomme nur die tage ausbezahlt bis zur kündigung und die urlausbtage fallen weg? Und vorallem frage ich mich wie das aussieht mit einer abrechnung? bekomme ich da denn überhaupt noch etwas nachdem ich dieses monat schon mein urlaubsgeld erhalten habe???
Wäre euch super dankbar für eure Antworten
Danke schonmal
LG DANNYFEE
3 Antworten
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Man unterschreibt keinen Aufhebungsvertrag. Das gilt vor dem Arbeitsamt wie eine Eigenkündigung und hat eine Sperre des ALG zur Folge.
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Eine Kündigung wegen Krankheit geht grds. schon, ist aber nicht so einfach und schon gar nicht fristlos möglich.
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Resturlaub ist abzugelten, wenn er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Sollte dein ArbG dich während der Kündigungsfrist freistellen, darf der Urlaub auf die Freistellung angerechnet werden, so dass eine Abgeltung nicht mehr in Frage kommt.
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Wann du "entlassen" bist, ist bei einem Aufhebungsvertrag eine Vereinbarungssache. Du unterschreibst schließlich, dass du mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin einverstanden bist. Also hast du auch ein Mitspracherecht, was den Beendigungstermin angeht oder kannst dich weigern, den vorgelegten Vertrag zu unterschreiben, wenn er einen Termin angibt, der dir nicht gefällt.
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Urlaubsanspruch besteht bei mehr als 6monatiger Beschäftigung und Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte für das ganze Jahr. Bei Austritt vor dem 01.07. besteht Anspruch auf Teilurlaub, also für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 30.06. mitten im Monat, stehen dir nur noch 5/12 deines Jahresurlaubs zu.
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Urlaubsgeld? Lies deinen Vertrag, ob es eine Rückzahlungsklausel für derartige Sonderzahlungen gibt. Möglicherweise wird dir das bei der letzten Abrechnung wieder abgezogen.
Wenn Du keine anschließende Arbeit hast, unterschreibe auf keinen Fall eine einvernehmliche Kündigung, dies hat eine Sperre von 3 Monaten des Alg zur Folge.
Fristlos kannst Du aufgrund Krankheit eh nicht gekündigt werden.
Dein AG kann dich wenn nur fristgerecht kündigen.
Kläre vorab Deine offenen Fragen. Lese den Aufhebungsvertrag genau durch, bevor Du unterschreibst. Notfalls bestehe auf Änderung(en).