Eingeschriebenen Brief?

4 Antworten

Ein Einschreibenbrief darf jemand anderes annehmen (und muss für den Empfang auch dafür unterschreiben, damit der Briefträger den Beweis hat, dass der Brief zugestellt wurde), wenn das Einschreiben nicht die Option "eigenhändig" enthält.

Öffnen darf die Person den Brief jedoch nur mit Deiner Erlaubnis, sonst verstößt er gegen das Briefgeheimnis und kann dafür nach § 202 Strafgesetzbuch belangt werden:

https://dejure.org/gesetze/StGB/202.html

Natürlich darf er deine Briefe nicht öffnen!

Um die Annahme zu bestätigen muss man den Brief nicht öffnen.

Er gilt jetzt als zugestellt.