Einem Polizisten dem Mittelfinger gezeigt.

3 Antworten

Das ist unterschiedlich, von ein paar hundert Euro bis ein paar Tausend Euros.

Da Du aber erst 16 bist, gehe ich mal von Sozialstunden aus.

Was kostet ein Stinkefinger?

Wer seiner Meinung über Andere allzu freimütig und gestenreich Ausdruck verleiht, riskiert Strafbefehl und Geldstrafe. Beleidigende Gesten im Straßenverkehr Zunge rausstrecken: 150 Euro, Vogel zeigen: 1.000 Euro, der seit der Fußball-WM 94 legendäre Stinkefinger kann sogar bis zu 4.000 Euro kosten. Und wenn der Vordermann noch so nervt, der Hintermann drängelt oder ein dreister Zeitgenosse den anvisierten Parkplatz blockiert – als eine von vielen Regeln im Straßenverkehr gilt, nur nicht provozieren lassen. Wer seinem Ärger über andere Verkehrsteilnehmer mit eindeutigen Gesten Luft macht, risikiert saftige Geldstrafen. Juristisch kann es sich bei Vogel, Stinkefinger & Co. nämlich um eine Beleidigung handeln. Sie wird als Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung definiert. Das ist eine Straftat und da hört der Spaß auf. Gemäß § 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Bei tätlichen Beleidigungen kann es nach Aussage der ARAG Experten sogar zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kommen. Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert, kann der Richter laut § 199 StGB beide oder einen Beteiligten für straffrei erklären. Es kommt auf den Einzelfall an Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden üblicherweise Geldstrafen verhängt. Da es hier aber keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, variiert das Strafmaß. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, die Umstände der Tat – wer hat wen, wann, wo, wie beleidigt – und nicht zuletzt das Gericht, vor dem verhandelt wird, spielen eine Rolle. Das Maß aller Dinge ist jedoch der Tagessatz, erklären die ARAG experten. Seine Höhe ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen, geteilt durch 30 – ist jedoch auf einen Höchstsatz von 5.000 Euro beschränkt. Meist werden für eine Beleidigung 10 bis 30 Tagessätze verhängt. So kann beispielsweise das Zeigen eines Vogels 20 bis 30 Tagessätze kosten. Bei einem angenommenen monatlichen Nettoeinkommen des Delinquenten von 1.500 Euro wären damit 1.000 bis 1.500 Euro fällig. Die rausgestreckte Zunge liegt mit durchschnittlich 150 Euro eher am unteren Ende der Skala. Für die Scheibenwischergeste waren schon mal 350 Euro zu zahlen und der Kreis aus Daumen und Zeigefinger als das A-Lochzeichen kann bis zu 750 Euro kosten. Sich mit der Hand die Stirn schlagen, sich die Hand vor die Augen halten oder den Kopf angewidert wegdrehen sind Gesten, die in der Urteilspraxis bislang nicht als beleidigend bewertet wurden und daher straffrei blieben. Buchstäblich in der Luft hängt dagegegn der so genannte Doppelvogel, bei dem mit beiden Zeigefingern an beide Schläfen getippt wird. Nach Meinung der Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist diese Geste keine Ehrverletzung (OLG Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21). Ganz abgesehen davon, dass beide Hände ans Lenkrad gehören, sollte man sich jedoch nicht auf die Toleranz der Richter verlassen. Denn ein anderes Gericht sah im Doppelvogel sehr wohl eine Beleidigung, die mit 40 Tagessätzen geahndet wurde. Vorsicht bei Ordnungshütern Richtig teuer wird es, wenn sich die Beleidigung gegen Polizisten richtet. Da sie die Staatsgewalt verkörpern, wird in diesen Fällen selten ein Auge zugedrückt. Wer einem Ordnungshüter den gestreckten Mittelfinger zeigt, kann mit bis zu 4.000 Euro bestraft werden und die rausgesteckte Zunge kann sich auf 300 Euro verteuern. Achtung: Der böse Finger ist auch dann eine Beleidigung, wenn er sich gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera richtet. Laut Bayerischem Obersten Landesgericht (Bay ObLG, 5 St RR30/2000) wird dadurch eine so genannte befasste Amtsperson beleidigt, nämlich der diensttuende Beamte, der hinter dem Monitor sitzt. 40 Tagessätze sind dafür durchaus einzukalkulieren.

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr/02134/

Vor Gericht wohl nicht, aber es kann durchaus sein, daß du ein Bußgeld wegen Beamtenbeleidigung bekommst.

Mittelfinger123 
Fragesteller
 23.07.2012, 00:52

Aber ich bin noch Jugendlicher und habe keine Einkommen, dies wird doch mit Sozialstunden behandelt, weil man den eigentlich Betrag nicht zahlen kann. Oder ?

Cipralexa  23.07.2012, 00:55
@Mittelfinger123

wahrscheinlich. die musst du dann aber auch wirklich machen sonst droht jugendarrest.

Fasttotegerd  23.07.2012, 01:52
@Cipralexa

Stellt euch mal vor: Arrrest ! Für etwas, was ich "Groben Unfug" nennen würde. Es ist bekannt, daß andere Verfahren gegen Straftäter eingestellt werden, weil die Gerichte schlichtweg überfordert sind. Wenn sie ihm dafür mehr als 10 Stunden aufbrummen - "Armes Deutschland". Bei unserer Grundschule trieb sich mal ein Exhibitionist rum, der den Kindern auflauerte. Die Polize meinte, sie hätte keine Zeit & Personal, diesem eine Falle zu stellen. Aber Zeit für sowas - ich hätte es als Polizist bei ner Verwarnung und Benachrichtigung der Eltern belassen.

findesciecle  23.07.2012, 21:26

Beamtenbeleidigung gibt es überhaupt nicht!!!!!

20 bis 40 Sozialstunden, nicht für den Mittelfinger, sondern für die Dummheit, sich taktisch nun wirklich vergriffen zu haben.