Einbürgerung - Unterlagen?

5 Antworten

Ich glaube nicht, dass man allgemein sagen kann, welche Unterlagen jeder mitbringen muss. Es ist sehr unterschiedlich. Genauso unterschiedlich ist es auch Ablehnungsgründe. Ich würde mich über allgemeine Probleme gut informieren und einzelne Situationen überprüfen, ob es mich auch betrifft. http://www.deutsch-werden.de/tags/einbuergerung Viel Glück!

Andreas Starke  07.10.2014, 18:14

Nein, so unterschiedlich sind die Ablehnungsgründe sind, wenn es um eine "Anspruchseinbürgerung" geht. Da gibt es nur wenige Anforderungen, die erfüllt sein müssen, und damit auch nur wenige Ablehnungsgründe. Der Antrag darf auch nur abgelehnt werden, wenn eine dieser Anforderungen nicht erällt sind.

Zieh dir einen normalen Lebenslauf aus Google raus, und ändere ihn entsprechend ab. Bei der Motivation solltest du aber nicht abgucken, sondern schreiben, was es wirklich ist.

Man kann so natürlich nicht pauschal sagen ob du abgelehnt wirst, wir wissen ja nicht mal aus welchem Land du kommst, was für Unruhen dort herrschen?!?

Abgelehnt kann man zum Beispiel werden, wenn man eine kriminelle Vergangenheit hat zum Beispiel!

Seshikas  31.05.2014, 01:12

Noch so ein Begründungsmensch. Weil die Begründung (wurde bis Ende der 90er Jahre verlangt) würde jas nur sinn machen wenn diese bewertet werden wüerde. Und das verbietet unser Grundgesetz ziemlich massiv und zu recht

wir wissen ja nicht mal aus welchem Land du kommst, was für Unruhen dort herrschen?!? Was ja auch nichts mit der Einbürgerungsentscheiodung (ja/Nein) zu tun hat. Das wäre höchstens für die Frage Entlassung ja nein wichtig
  • Schreibe einen Lebenslauf. Der kann im Prinzip aussehen wie er will. Eine Rolle Toilettenpapier z.B. reicht nicht. Es sollte schon ein Blatt Papier sein (oder mehrere) auf dem etwas steht, das mit Deinem Leben etwas zu tun hat.
  • Wenn ein Motivationsschreiben gefordert wird, obwohl es das angeblich nicht mehr gibt, schreibe: "Ich lebe schon seit 9 Jahren gern in Deutschland und beabsichtige noch viele weitere Jahre in Deutschland zu leben." Die Behörde darf das nicht als mangelhaft bezeichnen und deswegen die Einbürgerung verweigern.
  • Nein, Deine Einbürgerung kann nicht abgelehnt werden, wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst (Aufenthaltszeit / Sprachkenntnisse / Straffreiheit / wirtschaftliche Absicherung).
  • Abgelehnt wird, wer eine der Bedingungen nicht erfüllt. Das gilt ganz streng bei einer "Anspruchseinbürgerung". Du bittest nicht um die Einbürgerung, sondern Du nimmst ein Recht auf Einbürgerung wahr.

Für eine Anspruchseinbürgerung musst keine Sympathiepunkte sammeln und brauchst niemanden zu beeindrucken. Selbst der Grad Deiner Integration spielt keine Rolle. Voraussetzungen erfüllt ergibt Einbürgerung, nicht erfüllt ergibt Ablehnung.

Wenn es um eine "Ermessenseinbürgerung" geht sieht der Fall anders aus. Da muss die Behörde entscheiden, ob Deine Einbürgerung im Interesse des deutschen Staates liegt.

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/_node.html ck! Natürlich solltest du einen nachvollziehbaren Grund für die Einbürgerung haben, z.B. dass du hier deine Heimat hast, Familie, was auch immer. Ich kenne einige Gambier, die eingebürgert wurden, aber niemanden, der abgelehnt wurde. Viel Glü

madjanta 
Fragesteller
 31.05.2014, 00:10

Danke!

Seshikas  31.05.2014, 01:10

Wozu nen Grund ? Weil die Begründung (wurde bis Ende der 90er Jahre verlangt) würde jas nur sinn machen wenn diese bewertet werden wüerde. Und das verbiketet umnser Grundgesetz ziemlich massiv und zu recht

musso  03.06.2014, 23:11
@Seshikas

Das trifft nur auf eine Einbürgerung nach § 10 StAG zu. Das mag nach 9 Jahren zutreffen, aber die TS hat nichts darüber verraten, ob sie z.B. den Einbürgerungstest schon gemacht hat, sich selbst finanziert usw.

Seshikas  05.06.2014, 20:32
@musso

Nein, das trifft auf die Einbürgerung an sich zu. In keinem §§ wird eine Begründung verlangt und auch in den VV des BMI nicht

Was der rest deines komentars mit der Begründung zu tun hat versteh ich allerdings nicht

Lebenslauf: völlig egal es ist dein Leben. Meist wird er handgeschrieben verlangt

Deine Motivation geht die Behörde gar nix an. Schlimm das es Behörden gibnt die immer n ocvh mit diesem uralten Vordruck arbeiten. Die Frage gibt es seit anfgang 2000 nicht mehr.

Gründe für Ablehnung: Sprachkenntnisse, Straftaten, Arbeitslosengeld II, keine Entlöassung.

Aber: für alle diese Gründe gibt es Ausnahmen und regelungen. Lass dich einfach von deiner zuständigen Einbürgerungsbehörde beraten - dann weist DU genau was DIE wollen.

Erfahrungen hab ich reichlich nach 15 Jahren auf der anderen Seite des Schreibtisches :-)