Einbruch Ladenlokal

5 Antworten

Das lässt sich nur durch In-Augenscheinnahme der baulichen Gesamtsituation inkl. der Baupläne zuverlässig beantworten. M.E. hat die Versicherung Recht, sofern es sich bei der Seitentür tatsächlich um eine Tür im allgemeinen Nutzungsbereich des Gesamtgebäudes handelt. In diesem Fall wäre es ein Fall für die Versicherung des Vermieters; was sagt denn der Mietvertrag diesbezüglich aus?

Alle Mietparteien zahlen indirekt über den Vermieter die Beiträge zur Gebäudeversicherung.

In dieser Gebäudeversicherung gibt es die mögliche Position: Gebäudebeschädigung durch Dritte.

  1. Möglichkeit: Dein Vermieter hat vergessen diese Position einzuschliessen. Dann kommt er selbst dafür auf.
  2. Möglichkeit: Es ist mitversichert, dann brauchst Du Dir keine weitern Gedanken zu machen.

Wie schon richtig beantwortet, sind nur die direkten Zugangstüren zu Deinem Lokal versichert, nicht jedoch Türen, die gemeinschaftlich genutzt werden.

Fakt ist. Nicht Du hast eingebrochen, sondern die Diebe. Die Tatsache, das Teile der Gebäudebeschädigung in der Inhaltsversicherung eingeschlossen sind, rührt aus der Tatsache, das Mieter selbst oft bessere Sicherungen einbauen, als vom Ursprung am Gebäude vorhanden.

Die Sitation ist blöd, das stimmt. Aber nur weil jetzt die Situation eingetreten ist, kann der Vermieter Dir! nicht sein Versäumnis anlasten, nämlich das er diese Position hätte versichern können.

So wie Du das betriebswirtschaftliche Risiko für Dein Geschäft trägst, trägt er es für sein Vermietobjekt und ist deswegen gehalten, sich über Möglichkeiten und Risiken ausreichend zu informieren, weil ER! sonst das Risiko trägt und nicht auslagert.

Lass Dich nicht in eine Ecke drängen.

Hallo und danke für die schnellen Antworten :)

Also Mietsache ist das Ladenlokal, das Büro und ein Lagerraum.

Im Mietvertrag steht wohl drin: 1. Soweit durch den Betrieb des Mieters Schadensrisiken entstehen, welche durch die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung nicht abgedeckt sind, hat der Mieter hierfür Zusatzversicherungen abzuschließen, aufrechtzuerhalten und stets die Prämien zu entrichten.

Das ist hier ein Standard Paragraph im Mietvertrag vom Landesverband Haus & Grund Westfalen e.V.

Das bezieht sich aber doch nur auf den Betrieb und nicht in meiner Abwesenheit also Nachts z.B. oder?

Mit freundlichem Gruß

DerHans  03.11.2010, 14:35

Die allgemnein zugängliche Eingangstür kannst du als Mieter gar nicht mit versichern. Das ist Sache des Vermieters

FordPrefect  03.11.2010, 15:51
@DerHans

Richtig.

huskycologne  04.11.2010, 14:06

Die Klausel sollte mal überarbeitet werden. Schmeiss mich weg.

Durch jeden Betrieb entstehen Dutzende Risiken unterschiedlichster Art. Hier sind nicht einmal Schadensparten genannt, die versichert sein sollen, noch, das sich diese Empfehlung nur auf Schäden am Gebäude beschränkt. Zudem würde, wenn es wirklich Vertragsbestandteil sein sollte, die Konsequenz bei Nichteinhalten fehlen!!! Dazu würde noch kommen, das es sich um eine einseitige Benachteiligung handeln würde, wenn zwar der Mieter zum Abschluß aller Versicherungen in bestmöglichem Umfang verpflichtet ist, aber der Vermieter im Rahmen seiner Wohngebäudeversicherung genauso dazu verpflichtet ist.....

Die Klausel hat also keinerlei rechtliche Bedeutung, sondern soll quasi mit dem mahnenden Zeigefinger darauf hinweisen, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen für betriebliche Risiken.

Versichern heisst, Gefahrtragung auslagern.

Wenn ich Millionär bin, will mir dann ein Vermieter vorschreiben, ob ich mich noch zusätzlich versichern soll?

Hatte mal eine Kundin 72 Jahre alt, der ich eine Haftpflichtversicherung angeboten habe. Ihre Antwort, schauen Sie sich mein Wertpapierdepot an, da sind 3.7 Mio € drauf. Wenn ewas passiert, zahle ich es einfach.

Mh da fehlt jegliches Verkaufsargument ;-)

wenn es so ist ,wie du es schreibst und diese besagte tür ,von allen mietern genutzt werden kann ,muß den schaden dein vermieter übernehmen ,b.z.w seine versicherung ,denn du bist ja für den einbruch nicht verantwortlich und somit auch nicht für den schaden der vermieter soll das protokoll der polizei hinzufügen und den schaden zur begleichung an seine versicherung melden es ist mir schon klar ,das deine versicherung das ablehnt ,das sie ja nicht ummitelbar in dein eigenbereich geht ,der versichert ist

DerHans  03.11.2010, 14:36

Der Einbruchschaden im Gebäude muss extra abgesichert werden. Kostet zwar nur ein paar € unterbleibt aber meistens.

Die Seiteneingangstür ist tatsächlich nicht Gegenstand deiner Inhaltsversicherung. Dafür kommt der Vermieter selbst auf. Er könnte in seiner Wohngebäudeversicherung die Beschädigung durch unbefugte Dritte einschließen. Wenn er das nicht hat, hat er Pech gehabt.