Einbahnstraße: ja oder nein?
Hallo,
Ich möchte gerne wissen wann eine Straße eine Einbahnstraße ist.
Wir wohnen in einer Straße in der an einem Ende das Schild "Verbot der Einfahrt" (rotes rundes Schild mit weißem Querbalken) steht, jedoch am anderen Ende kein "Einbahnstraßenschild". Die Straße hat keine Fahrbahnmarkierungen und ist aufgrund der einseitig parkenden Autos auch nur einspurig. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man die Straße nicht als Durchfahrtstraße nutzen soll, weshalb die Durchfahrt an einem Ende verboten wird. Wenn ich aber mein Grundstück verlasse und auf diese Straße fahre, fahre ich der Kürze wegen in die vermeintlich "falsche" Richtung. 90% aller Autofahrer die mir dann entgegen kommen, pöbeln mich natürlich direkt an. Ich bin der Meinung, dass es sich nur um eine Einbahnstraße handelt, wenn diese auch durch ein Einbahnstraßenschild als solches ausgewiesen ist. Daher darf jeder, der in dieser Straße wohnt, die Straße von seinem Grundstück aus in beide Richtungen nutzen.
Doch ist das wirklich so? Gibt es hier jemanden der mich aufklären kann?
4 Antworten
Natürlich keine Einbahnstraße ohne das Einbahnstraßenschild, wie auch?
Und wenn Deine Fahrbahn frei ist, müssen die Entgegenkommer eben sehen, wo sie bleiben. Was hast Du mit den links parkenden am Hut.
Im Prinzip hast Du in allen Punkten Recht. In der Praxis ist es aber wahrscheinlich so, dass diese Strasse als Einbahnstrasse gedacht ist, die Stadtverwaltung hat nur vergessen, das blau-weisse Einbahnstrassenschild zusätzlich aufzustellen.
Da hast Du natürlich Recht - streng rechtlich betrachtet. Aber das die Strasse vielleicht "eigentlich" als Einbahnstrasse gedacht ist, was auch von den meisten Leuten so verstanden wird, erklärt die Erlebnisse des Fragestellers.
Es ist nicht Aufgabe der Verkehrsteilnehmer den Wunsch der Verkehrsbehörde zu erraten. Dazu haben viele Verkehrsteilnehmer eine spezielle Auffassung von Verkehrsregeln die sich nicht immer mit der Realität deckt
. Ich bin der Meinung, dass es sich nur um eine Einbahnstraße handelt, wenn diese auch durch ein Einbahnstraßenschild als solches ausgewiesen ist. Daher darf jeder, der in dieser Straße wohnt, die Straße von seinem Grundstück aus in beide Richtungen nutzen.
So ist es. Du darfst in beide Richtungen die Straße nutzen wenn du aus deinem Grundstück ausfährst.
Das nennt sich unechte Einbahnstraße. Es darf zwar von einer Seite nicht eingefahren werden aber der Verkehr innerhalb der Straße darf in beide Richtungen fahren.
Wobei es egal ist ob das Schild vergessen wurde oder absichtlich nicht angeordnet würde. Erst mit dem blauen Einbahnstraßenschild wird die Straße zur Einbahnstraße