Ein Punkt nach MPU noch in Probezeit

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Dazu aus dem Straßenverkehrsgesetz:

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§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe

(1) (...) Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

(2) [Anmerkung: Auflistung der Probezeitmaßnahmen] (...)

(...)

(5) (...) Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 [Anmerkung: Oben sind Absatz 1 Satz 6 und Satz 7 zitiert] beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 [Anmerkung: Probezeitmaßnahmen] nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

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Nach der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis werden also bei weiteren Verstößen keine Probezeitmaßnahmen mehr ergriffen, sondern der Betroffene wird zur MPU geschickt, wenn er erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Du hast nun Glück: Die Benutzung des Mobiltelefons ist eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung ("B-Verstoß"), sodass du nur das Bußgeld (40 Euro) zzgl. Gebühren (23,50 Euro) bezahlen musst und einen Flenspunkt kassierst. Dass Bussgeld kann aufgrund der Voreintagungen in Flensburg erhöht werden.

Bei der nächsten Zuwiderhandlung innerhalb deiner restlichen Probezeit, egal ob schwerwiegend oder weniger schwerwiegend, musst du jedoch damit rechnen, zur MPU geschickt zu werden ...

Kolle86 
Fragesteller
 11.07.2011, 23:03

vielen Dank erstmal also heisst es jetzt Füsse still halten:-) nicht so einfach bei 3000km/monat. und wo finde ich raus wielang die Probezeit wirklich noch ist?

Hallo Kolle,

die Probezeit wird nur 1x um 2 Jahre verlängert...danach nicht mehr. Da du ja bereits eine Verlängerung hattest, zählst du ab wieviele Monate du von den insgesamt 48 Monaten bereits Auto fährst (also keinen Entzug hattest). Was übrig bleibt ist deine restliche Probezeit. Wenn das zu umständlich ist, frag nochmal nach. Dann müsstest du mir aber genauere Daten geben.......... Gruß Nancy

Kolle86 
Fragesteller
 13.07.2011, 19:50

He Nancy, danke musste eh mit der Fsst telefonieren da habe ich mal nachgehakt. Ab montag ist es vorbei:-) Danke trotzdem

JotEs  14.07.2011, 05:12
@Kolle86

Ab montag ist es vorbei:-)

Bist du sicher?

In deiner ursprünglichen Frage schriebst du noch "Nov 11" ...

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Überprüfe es lieber noch einmal: Deine Probezeit endet 4 Jahre nach der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis zzgl. des Zeitraumes, in dem deine Fahrerlaubnis entzogen war.

Du schriebst, dass du ein halbes Jahr keine Fahrerlaubnis hattest. Dann würde deine Probezeit also 4 Jahre und 6 Monate nach der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis enden.

Kolle86 
Fragesteller
 14.07.2011, 21:15
@JotEs

ja habe jetzt alles nochmal nachgerechnet hatte ja ganz am Anfang schonmal drei monate (ca.) und Führerscheinerstausstellung war 27.07.06. also laut meiner Rechnung hätte es schon eher sein müssen aber ich will da jetzt nix sagen wenn ich es am montag überstanden habe, oder?

vielen Dank erstmal also heisst es jetzt Füsse still halten:-) nicht so einfach bei 3000km/monat. und wo finde ich raus wielang die Probezeit wirklich noch ist?