Ein Freund von mir hat um 2 Uhr Morgen das Auto von seinem Vater geklaut (Dodge) (hat kein Autoprüfung) trotzdem wollte er einbßchen fahren. Aber...?

8 Antworten

Wenn der Vater das so der Versicherung meldet, wird diese den Sohn wegen "Fahren ohne Führerschein" zwar nicht anzeigen, aber die Regulierung ablehnen, Wenn überhaupt eine Vollkasko existiert.

Den Schaden muss der Vater sich also, so oder so, ans Bein binden. Er kann ja sehen, wie er das Geld von seinem Son zurück bekommt.

Wenn der Vater den Schaden als "Eigenschaden" an den Versicherer meldet ist das eine Falschaussage.

Wie erklärt dann, wenn das Kennzeichen gefunden und an einem ganz anderen Ort bei der Polizei abgegeben wird?

Vater anrufen. Versicherung melden, Polizei anrufen und das melden. Das gibt eine saftige Strafe, Fahrerflucht (Mauer), fremdes Eigentum zerstört, fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann wird er für die nächsten Jahre gesperrt und darf keinen Führerschein machen. 

R007C 
Fragesteller
 29.05.2016, 15:57

Als Vater möchte man ja daß seinem Sohn ja nicht antun...
Der Vater könnte ja die schuld nehmen dann ist die strafe nicht mehr so stark

azeri61  29.05.2016, 16:01
@R007C

warum sollte der vater das tun ? soll er für das gerade stehen was er getan hat

Sivsiv  29.05.2016, 16:10
@R007C

Das ist ein Irrglaube. Gerade der Vater als voll strafmündiger Bürger und als Vollverdiender wird mit der vollen Härte bestraft und auch mit Vorstrafe versehen. Der Sohn als vermutlich Minderjähriger oder sehr junger Erwachsener wird nach Jugendstrafrecht mit einigen Dutzend Stunden Toilettenputzen im Krankenhaus auskommen.

Sudelnuppexxl  29.05.2016, 16:10
@R007C

We dumm müsste der Vater sein das zu machen. Das würde ich auch für meinen Nachwuchs nicht machen. Das hat er selbst verbockt.

Die Versicherung ist das mit Abstand geringste Problem.

Listen wir mal auf was da strafrechtlich zusammen kommt:
§ 142 StGB Unfallflucht: "wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis: mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Führerscheinsperre für mindestens 6 Monate.

Den Vater erwartet möglicherweise auch ein Verfahren, weil er fahrlässig gehandelt hat wenn er den Verdacht hatte sein Sohn könnte das Fahrzeug führen und die Schlüssel zugänglich gemacht hat.




Sivsiv  29.05.2016, 16:17

Achso, ganz vergessen zu erwähnen: Ich würde den Vater schnellstens kontaktieren und mich dann der Polizei stellen. Das wirkt auf jeden Fall mildernd auf das Strafmaß. Das Kennzeichen in der Nähe des Unfallorts zurückzulassen ist quasi die Garantie dass alles herauskommt. Die Frage ist nur wie schnell. 

 Wie will der Vater daß der Versicherung erklären?

Der Vater ist verpflichtet den Schaden wahrheitsgemäß zu schildern.

Bedeutet dann aber, dass der Versicherer nur den Fremdschaden übernimmt. Kann aber den Versicherungsnehmer zum Teil wieder in Regress nehmen.

Selbst wenn eine Vollkasko-Versicherung bestehen würde, wird der Eigenschaden nicht übernommen, da der Fahrer keinen Führerschein besitzt.

Bedeutet dein Freund darf den Schaden am eigenen Fahrzeug vom eigenen Sparkonto bezahlen.

Die weitere Frage die sich mir stellt, war hier Unfallflucht mit im Spiel ?

Der Freund dürfte außerdem noch ein Strafverfahren erwarten.

Ich hoffe mal nicht, dass der Vater seinen Sohn anzeigt wegen Auto-Diebstahl.

Hallo R007C,

der Vater Deines Freundes kann es sich fast sparen, den Schaden der Versicherung zu melden.

Den Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Vollkaskoversicherung gar nicht, weil dem Fahrer grobe Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind, wenn er

  1. sich ohne Fahrerlaubnis an Steuer gesetzt hat und
  2. sich nach dem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.

Den Fremdschaden an der Mauer übernimmt zwar die Versicherung, wird aber später wegen der zweifachen Pflichtverletzung eine Regressforderung von bis zu 10.000 Euro stellen

Was den Schaden an Wand angeht, ist damit zu rechnen, dass die Polizei versucht Fahrzeug, Fahrer und Halter zu ermitteln.

Wird der Sohn als Fahrer ermittelt, kommen hier Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage auf dem Fahrer zu:

***************************************************************************************

Diesbezüglich muss der Sohn mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Wahrscheinlich wäre auch, dass er eine Sperre von gem. § 69a in Verbindung mit § 69 StGB von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren erhält.

Wenn es seine erste Tat ist, wird er laut meiner eigenen und persönlichen Erfahrung nach mit einer Geldstrafe von ca. einem Monatsgehalt und eine Sperre von 9 - 12 Monaten rechnen müssen, in der ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Sollte der Schaden an der Mauer so gering sein (wovon ich eher nicht ausgehe, wenn der Wagen seines Vaters durch den Unfall so stark beschädigt wurde) und die Schadenhöhe unter 1200,- liegen, wäre es durchaus möglich, dass keine Sperre verhängt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Szwab  29.05.2016, 20:28

Top Antwort. Zu erwähnen wäre aber auch, dass der21 StVG auch noch gegen den Halter (also vermutlich den Vater) eingeleitet wird.

TheGrow  29.05.2016, 20:43
@Szwab

Ich gehe bei dem Sachverhalt nicht davon aus, dass gegen den Vater/Halter ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Der Vater/Halter des Fahrzeuges ist nicht verpflichtet Fahrzeugschlüssel zugriffssicher vor seinen Kindern aufzubewahren, sondern er darf da drauf vertrauen, dass diese nicht mit dem Fahrzeug rumfahren.

Hier gibt es allerdings eine Ausnahme.

Hat der Vater Anhaltspunkte, dass Personen ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug benutzen werden, weil beispielsweise:

  •  der Sohn bereits in der Vergangenheit ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt hat oder
  • der Sohn angekündigt hat, unerlaubterweise mit dem Auto zu fahren

muss er in der Tat auf geeignete Weise sicherstellen, dass der Sohn das Fahrzeug nicht widerrechtlich verwendet. 

Aber aus der Sachverhaltsschilderung haben sich diese Anhaltspunkte nicht ergeben. Deshalb bin ich auf den Halter in meiner Antwort nicht eingegangen