Eilantrag vom Jugendamt?
Hallo Vorgeschichte.
Mein Partner hat mit einer anderen ein Kind(5 jahre) Ich schreibe die Vorgeschichte ins stichpunkte und chronologisch. Da sonst nix passt - KM alleiniges Sorgerecht - nach Trennung jeder Umgangsversuch unterbunden von KM -nach 1 jahr Hilfe vom JA -Umgang festgelegt(alle 2 WE)
Dann ging der Stress aber erst recht los. Schon nach dem ersten WE ging sie mit der kleinen 2 tage später zum Arzt und erzählte das der KV , seine Tochter misshandelt haben soll , aber Anzeige beim JA oder Polizei blieben aus.Das klärte sich als er sich selbst anzeigte und sie sagte sie habe überreagiert. Es kamen mehr Beschuldigungen ihrerseits , wir würden sie schlagen und vernachlässigen.Alles konnten wir vor JA widerlegen. Wir dürfen mit ihr nicht zu ihrer Oma oder woanders hin , einen Grund hat sie nie genannt und obwohl das JA ihr sagte das sie das nicht zu entscheiden hätte blieb sie dabei. Normale Gespräche sind selten und nur mir JA möglich. Sie hat seit der Geburt der kleinen Betreuung vom JA.
Aktuell: Die letzten 3 Monate war Ruhe und es war alles enspannt , die KM fragte uns sogar ob wir eine Woche auf die kleine aufpassen könnten da sie arbeiten muss aber die kita zu hat.Wir sagten ja und da alles ja sogut lief haben wir das mündlich mit dem JA abgesprochen(damit sie Bescheid wissen). Der KV hatte also sein normales Umgangs WE und es sollte halt verlängert bis zum nächsten Freitag gehen. So am Sonntag hat er der KM geschrieben und gefragt wann seine umgangs wochen in den Sommerferien sind ,da er selber Urlaub einreichen muss und sie es ihm aber an dem Freitag zuvor schon sagen wollte. Die KM sagte plötzlich das ihm garnichts zustehen würde und das er die kleine bis 18 uhr nach hause gebracht haben soll , sonst kommt Polizei. Nur die eine frage und dann war nicht mehr mit ihr zureden. Das Ende vom lied ist , die kleine hat geheult ,weil sie gehen muss obwohl ja was anderes abgemacht war. Wir haben die Polizei gerufen da sie unten stand und schrie wir würden ihr Kind entführen. Die Polizei konnte auch nicht schlichten und so durfte sie die kleine mit nehmen.Wir alle waren schockiert ,weil keiner verstand warum.Montag-Feiertag Am Dienstag meldete sich das JA und fragte von der KM ob wir die kleine doch wieder nehmen könnten. Wir stimmten zu, aber alles schrieftlich und noch einen Termin beim JA am Donnerstag. Der Termin stand an aber sie kam nicht , Aufgrund eines Nervenzusammenbruch. Wir gingen dennoch hin und sagten das wir unsere sorgen. Termin auf 11.5 verschoben und und sie kam auch aber meinte nur ihr sei alles egal. Sie sagt auch das sie ihre Tochter kaum noch sehen würde , da sie ja jedes 2 We bei uns ist. Das JA verstand nicht was sie meinte und dann ist sie wutentbrannt gegangen. Jetzt hat das JA kein Bock mehr und will einen Eilantrag auf übertragung des Sorgerechts.
Wie lange dauert sowas ? Hat er überhaupt Chancen?
PS: hätte bei uns ihr eigenes zimmer. Sorry wegen des langen Textes. Danke
7 Antworten
wenn euch das jugendamt unterstützt sollte der vater über einen anwalt die gemeinsame sorge beantragen - die wird er auch bekommen.
weiterhin sollte der anwalt beantragen das aufenthaltsbestimmungsrecht auf den vater alleine zu übertragen. wenn das jugendamt das befürwortet entscheidet das gericht im normalfall auch danach.
auf jeden fall sollte immer argumentiert werden das es dem wohle des kindes dient und die kindesmutter natürlich ein umgangsrecht erhält.
sollte die kindesmutter keine möglichkeit haben kann angeboten werden das kind zu bringen und wieder abzuholen. das drückt dann schon mal aus das der kindesvater alles macht um den umgang mit der mutter zu unterstützen.
Wenn das Jugendamt einen solchen Eilantrag stellt hat er sehr gute Chancen. Eilanträge werden tatsächlich sehr schnell entschieden je nach dringlichkeit in wenigen Tagen oder 1-2 Wochen. Manchmal gibt es dann zunächst eine vorübergehende Entscheidung um Zeit zu gewinnen für eine anständige Faktensammlung, bzw. das Einholen von Gutachten.
wenn das jugendamt einen antrag anstrebt, dann geht es nicht darum das das kind zum vater kommt, sondern ins heim. aufgrund der hochstrittigen elternebene, wird das manchmal als beste lösung für das kind angenommen.
hier ist der vater gefragt. er sollte sich dringend einen anwalt zulegen und sich beraten lassen über die übertragung des gemeinsamen sorgerechtes und das abr auf ihn.
weiterhin sollte er auch hier mit lesen: www.vatersein.de
Die Km ist total verrückt und ihr hättet schon längst mal einen Antrag auf alleinige Sorgerecht stellen sollen, eins ist klar wenn das Kind weiterhin bei der Mutter bleibt könnt ihr die kleine irgendwann zum Therapeuten schicken. Versucht das alleinige Sorgerecht zu bekommen immerhin weiß das Jugendamt das die Mutter übergeschnappt ist.
Das Jugendamt will wegen solchem Mist eine Übertragung des Sorgerechts?
Da lehnt es sich aber sehr weit aus dem Fenster.
Die gemeinsame Sorge wird der Vater vor Gericht problemlos erhalten, die alleinige gesichert nicht.
Allerdings kann er mit der gemeinsamen Sorge so einen Mist auch nicht verhindern.
Warum zeigt sich der Vater bei der Polizei selbst an, wenn er doch gar nicht geschlagen hat?
Mit einer Selbstanzeige gibt er vor allem zu, dass er geschlagen hat.
Nein,
mit der Selbstanzeige sagt er über den Hergang aus seiner Sicht aus bzw. schweigt dazu. Niemand muss sich in D einer Straftat selbst bezichtigen.
durch diese anzeige muss ermittelt werden. da sie dann zugeben muss wie es war kann sie das nicht mehr ausnutzen und ihn z.b. unter druck setzen