Eigentumswohnung Versteigerung Nebenkosten?

6 Antworten

Kommt auf den Vertrag an.

Wenn Du die Wohnung sehr günstig bekommen hast, wäre es aber ein superguter Einstieg in die neue Gemeinschaft, das zu zahlen, egal ob Du das musst oder nicht.

... aber was hat denn ein Eigentümer für Nebenkosten?

Er hat doch Kosten und Lasten und die WEG rechnet ab, und dort ist der Anteil für Dich an den Rückständen ausgewiesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aus einer Zwangsversteigerung haftest Du in der Regel nicht. Denn Du kaufst damit lastenfrei. Sollte ja auch klar und deutlich so geäußert worden sein.

Wenn der Verwalter diese ausstehenden Hausgelder NICHT angemeldet hat, so haftet der Verwalter. Die ETG müsste einen Beschluß fassen, damit der Verwalter diesen Fehler aus seiner eigenen Tasche korrigiert.

Sollte allerdings in Eurer Gemeinschaftsordnung geregelt sein, dass der Erwerber ausstehende Hausgelder übernimmt, dann musst erstmal Du bezahlen. Am Ende muß jedoch der Verwalter zahlen. Wie hier die genaue Vorgehenweise ist geht zu weit, in diesem Fall brauchst Du wohl sowieso einen Anwalt, damit es rechtssicher abläuft.

Hast Du aus einer Verkaufsversteigerung die Wohnung gekauft, hängt es davon ab was im Kaufvertrag steht.

Meinst du damit Hausgeld? Normalerweise meldet die WEG das zur Versteigerung an und die Rückstände werden aus dem Erlös beglichen. Sollte das nicht der Fall sein, haftest du dafür als neuer Eigentümer aber grundsätzlich nicht.

UnderDone  30.05.2019, 18:01

Hausgeld = Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung.

Kannst Du das bitte einmal erläutern was Du meinst:

Normalerweise meldet die WEG das zur Versteigerung an und die Rückstände werden aus dem Erlös beglichen.

Es ist doch m. E. so. dass ein (1) Eigentümer seine Wohnung verkauft nicht die WEG.

Ronox  30.05.2019, 18:16
@UnderDone

Er spricht davon, dass er die Wohnung in einer Versteigerung "gekauft" hat. Dabei wird es sich um eine Zwangsversteigerung handeln. Reguläre Versteigerungen gibt es praktisch gar nicht.

In der Zwangsversteigerung kann die WEG Hausgeldrückstände als Forderung anmelden. Diese werden dann in einer bevorzugten Rangklasse aus dem Erlös beglichen.

UnderDone  30.05.2019, 18:24
@Ronox

Da magst Du recht haben.

Allerdings meine ich, versteigern kann man alles - ich habe auch schon Häuser, Wohnungen und anderes Eigentum in Versteigerungen gesehen.

Mir ist der Begriff Zwangsversteigerung ein geläufiger Begriff und weiß um die Bedeutung.

Ich hatte wohl falsch gedacht, wenn jemand "Versteigerung" schreibt, dass er Zwangsversteigerung meint.

Der FS klärt uns sicher auf.

Wie lautet denn das Angebot bzw. der Kaufvertrag?

Aber egal, wenn da nicht explizit etwas über die offenen Nebenkosten steht, hast Du die EW so gekauft - mit allem was daran hängt.

Du hast mit Deinem Kauf mit ziemlicher Sicherheit allen Vereinbarungen zugestimmt.