Eigene Firma betreiben während man vollzeit woanders eingestellt ist

2 Antworten

Solange man nicht in Konkurrenz zur Firma des Arbeitgebers tritt,und eben auch die durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche insgesamt nicht überschreitet,dürfte es keine Probleme geben.

Diese Nebentätigkeit ist aber auf jeden Fall dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Dragonfly001 
Fragesteller
 09.12.2012, 20:40

also gilt das auch wenn man in einer ausbildung ist und nebenbei eine firma am laufen hat? (wie gesagt ist nur ein streit den wir führen^^)

Bei uns (Öffentlicher Dienst) muss die/der Nebentätigkeit/Nebenjob, meines Wissens genehmigt werden.

Anne