Eigenbedarfskündigung, Vermieter will schon renovieren?
Hallo,
wir haben nach rund 7 Jahren eine Eigenbedarfskündigung mit 6 Monaten Kündigungsfrist erhalten (31.05.). Der Vermieter zieht selbst in die Wohnung. Soweit eher doof aber wohl alles rechtens.
Da der Vermieter während der Mietzeit (und wohl auch davor) keine Renovierungsarbeiten durchgeführt hat, will er die Wohnung nun, da er selbst darin wohnen wird, wie es aussieht renovieren.
Ohne vorher Bescheid zu sagen oder etwas zu besprechen lag gestern ein Zettel im Briefkasten, dass er in zwei Wochen abends (ca.18Uhr) mit ca. 8 Handwerkern bei uns aufschlagen wird, um die Wohnung zwecks Renovierungsarbeiten zu besichtigen.
Termin passt nicht. Uhrzeit passt nicht. Es passt generell nicht. Müssen wir das hinnehmen? Müssen wir den Zugang ermöglichen? Ich vermute mal, dass er auch schon bald anfangen will mit Renovierungsarbeiten. Wie sieht es da aus? Wie geschrieben sind es ja noch rund 4 1/2 Monate bis zum Auszug.
6 Antworten
Nein, also so kurzfristig darf er das nicht. Aber Einfach nichts sagen geht auch nicht. Ihr solltet Ihm so früh wie möglich bescheid geben das dies nicht möglich ist und das Ihr Ihm auch nicht alleine rein lassen wollt. Ihr habt als Mieter immernoch das Hausrecht. Um Streit zu vermeiden schlage ich vor das Ihr 2 - 3 Ersatztermine vorschlagt und sonst nichts weiter erwähnt.
Erst wenn er mit Terminen an kommt würde ich dann prüfen ob er das darf. Renovierungen an der Außenfassade oder im Gang z.B. sind erlaubt. Nur alles was IN der Wohnung ist bedarf einer besonderen Absprache bzw. Zustimmung. Aber vllt will er das ja noch gar nicht, also ruhig Blut =)
Den Zugang MÜSST ihr gewähren. Ihr könnt euch aber sicher einen passenderen Termin aussuchen. Ihr seid ziemlich weltfremd, wenn ihr glaubt, dass man Handwerker von heute auf morgen bekommt. Dass der Vermieter jetzt schon Angebote einholt und Handwerker beauftragt ist VÖLLIG NORMAL. Die Arbeiten starten aber sicherlich erst NACH eurem Auszug.
ihr machr den termin, nicht euer vermieter...
er soll euch drei vorschläge machen und ihr wählt aus...
macht ihm klar, ein start vor dem auszug wird es nicht geben...kündigen kann er ja nicht noch einmal...
dass er in zwei Wochen abends (ca.18Uhr) mit ca. 8 Handwerkern bei uns aufschlagen wird
ist doch nett, dass er fragt. Aber gleich mit 8 mann aufschlagen ist eine Frechheit. Ihr könnt ihm mitteilen,
1. Termin kann nicht wahrgenommen werden; Alternative vorschlagen; aber max. mit 3 Personen.
2. mit den anderen neue Termine abstimmen, auch nur wieder 3 Mann.
dann kommt Termin nr. 3.
Ich vermute mal, dass er auch schon bald anfangen will mit Renovierungsarbeiten.
Zugang zur Wohnung erst nach Übergabe der Wohnung. bzw. ab 1.Juni er die Wohnung betreten kann.
Vor terminlichem Ablauf des rechtlichen Mietvertrages kann und darf er garnichts "renovieren"!