Eigenbedarf für Wohnung im Mehrfamilienhaus?

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Schau mal hier rein, da steht einiges, was man beachten muss:

www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm

MfG

Johnny

alexbababu 
Fragesteller
 13.07.2015, 15:38

Dankeschön

was es damit auf sich hat:

"Wird ein Gebäude während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt, ist die Eigenbedarfskündigung für mindestens drei Jahre ausgeschlossen. Die Sperrfrist kann in einigen Städten auch zehn Jahre betragen."

hab ich schon öfters gelesen, aber nie verstanden. as heißt in Eigentumswohnung umwandeln?

Und ab wann brauch ich meine eigene Wohnung? Was ist, wenn ich selbst noch in einer Mietwohnung wohne, in der ich weiterhin wohnen könnte. Darf ich dann trotzdem Eigenbedarf geltend machen?

alexbababu 
Fragesteller
 15.07.2015, 07:12
@johnnymcmuff

Wenn ich nun ein Mietshaus mit 4 Wohnungen kaufe und in eine davon selbst einziehen möchte, verstehe ich das dann richtig, dass es sich hierbei um 4 Mietwohnungen handelt und ich davon in eine Eigentumswohnung umwandeln müsste?

Als Eigentümer entscheidest du, welche Wohnung du für dich nutzen möchtest, auch wenn du allein einziehen willst. Da gibt es keine Vorschriften. Du musst lediglich die Kündigungsfristen nach langjähriger Mietzeit beachten (3 bis 9 Monate).

Ja kannst du, du musst aber eine gesetzliche Frist einhalten wielange du dann da zu wohnen hast. Achja nochwas nur du als Eigentümer persönlich musst da zumindest wohnen, Famillienangehörige sind unzulässig


(Dieses ist keine Rechtsberatung und wurde nur auf Grund meiner Erfahrungen weitergeben, ich garantiere nicht die Richtigkeit. Ausserdem weise ich darauf hin das Rechtsberatungen nur von Anwälten durchgeführt werden dürfen)

TrudiMeier  13.07.2015, 12:28

Achja nochwas nur du als Eigentümer persönlich musst da zumindest wohnen, Famillienangehörige sind unzulässig

Das ist aber sowas von falsch. Natürlich kann man für Familienangehörige Eigenbedarf geltend machen,.

Wenn dir das Haus gehört, kannst du ganz alleine bestimmen, welche Wohnung du zum Eigenbedarf nehmen willst.

Nur wenn zwei gleiche Wohnungen da sind, und eine ohnehin leer steht, kannst du dem Mieter nicht kündigen.

Ein Eigenbedarf muss begründet sein, das heißt z.b. es steht eine Schwangerschaft an und dein jetziger Raum genügt nicht mehr. Auch wenn das eigene Kind plötzlich obdachlos wäre, Ost das ein Grund für Eigenbedarf.